Hannes Bartholl und Elisabeth Markwardt freuen sich auf neue Projektideen und unterstützen gerne bei der Ausarbeitung der Anträge
Vom 13. Mai – 13. September 2024 können Anträge für Projektideen eingereicht werden. Dafür stehen 368.000 Euro zur Verfügung.
Das europäische Regionalentwicklungsprogramm LEADER unterstützt Akteure in ländlichen Räumen mit Fördergeldern dabei, ihre Projekte umzusetzen. Wenn Sie von einer finanziellen Unterstützung durch LEADER profitieren wollen, dann reichen Sie bis zum 13. September 2024 Ihren Projektantrag beim Regionalmanagement von LEADER Mittlere Alb ein. Für alle Anträge stehen 368.000 Euro EU-Mittel sowie korrespondierende Landesmittel zur Verfügung. Voraussichtlich am 17. Oktober 2024 wird der Beirat entscheiden, welche der eingereichten Anträge eine Förderung erhalten.
Wer darf einen Antrag stellen
Unternehmen, Privatpersonen, Vereine, Personengesellschaften, Verbände, Kommunen und Kirchen.
Was wird gefördert
Das europäische Programm LEADER unterstützt Akteure in ländlichen Räumen mit Fördergeldern dabei, ihre zukunftsorientierten und insbesondere nachhaltigen Projektideen umzusetzen. Auf der Mittleren Alb soll folgendes gefördert werden:
Nachhaltiges Leben und Wohnen
Hierunter fallen insbesondere die Versorgung mit Gütern des täglichen Lebens, Gesundheitsversorgung, bedarfsgerechte Angebote in den Bereichen Wohnen sowie Mobilität, ein innerörtliches Leerstandsmanagement, Angebote für barrierefreie Orte der Begegnung sowie ein aktives Kultur- und Freizeitleben.
Sozial- und umweltgerechte Wirtschaft
Mit der Schaffung oder Weiterentwicklung von inklusiven und flexiblen Beschäftigungsmöglichkeiten wie auch Bildungs- und Ausbildungsangeboten werden Menschen gefördert und kleine Unternehmen attraktiver für Fachkräfte sowie wettbewerbsfähiger ausgestaltet. Dabei stehen Aspekte wie Digitalisierung oder umweltverträgliche und -fördernde Entwicklungen in und von Unternehmen im Vordergrund.
Beteiligung und soziale Innovation
Im Bereich Beteiligung und freiwilliges Engagement wird durch die Schaffung und Etablierung von Neuerungen, die das menschliche Miteinander auf digitale wie analoge und moderne wie flexible Arten verbessern, die Attraktivität der Dörfer erhöht. Dabei fördern wir auch regional bzw. transnational angelegte kooperative und vernetzende Maßnahmen, um Menschen für ein Miteinander und den Austausch von Wissen zu begeistern.
Förderbedingungen
Projektanträge für die nächste Projektauswahl sind bis spätestens 13. September 2024 in der Geschäftsstelle in Münsingen einzureichen – gerne per E-Mail. Voraussichtlich am 17. Oktober 2024 wird unser LEADER-Beirat Anträge auswählen, die Fördergelder erhalten sollen. Das Fördergeld wird als Zuschuss ausgezahlt, der Fördersatz variiert zwischen 30 und 70 Prozent.
Voraussetzung für eine Förderung aus LEADER ist, dass Ihr Projekt bereits sehr gut geplant ist und somit auch zügig umgesetzt werden kann. Das betrifft z. B. die Einholung von drei Angeboten, die Beantragung einer Baugenehmigung oder die Vorfinanzierung durch den Projektträger. Hierzu beraten Elisabeth Markwardt und Hannes Bartholl alle Interessierten.
Wichtige Hinweise
Abgabefrist für Projektanträge: 13.05. – 13.09.2024
Voraussichtlicher Auswahltermin (Beiratssitzung): 17.10.2024
Budget: 368.000 Euro EU-Mittel zzgl. korrespondierender Landesmittel
Es können Projekte zu allen drei Handlungsfeldern des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) der Mittleren Alb eingereicht werden. Die Projektbewertung erfolgt anhand der Projektauswahlkriterien. Weitere allgemeine Hinweise zur Förderung finden Sie hier.
Die Adresse für die Einreichung von Projektanträgen lautet: LEADER Mittlere Alb e. V., Hauptstr. 41, 72525 Münsingen. Gerne können die Anträge per E-Mail eingereicht werden.
Interessierte können sich an die Regionalmanager Elisabeth Markwardt und Hannes Bartholl in der Geschäftsstelle in Münsingen wenden.
- Elisabeth Markwardt, 07381/402 97-02, 01523/642 1038, markwardt@leader-alb.de
- Hannes Bartholl, 07381/402 97-01, 01523/642 0996, bartholl@leader-alb.de
Hinweis Landesmittel
Wir weisen darauf hin, dass die Landesmittel zur Kofinanzierung des Moduls 5 in einem landesweiten Plafond zur Verfügung gestellt werden. Deshalb beschließt unsere LEADER-Aktionsgruppe Mittlere Alb in der o.g. Auswahlrunde, ohne über eigene Kofinanzierungsmittel für das Modul 5 zu verfügen. Antragsteller können im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.
Unsere LEADER-Aktionsgruppe wird jedoch alle positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vorlegen und die Zuteilung der entsprechenden Kofinanzierungsmittel beantragen. Unsere Fördervorschläge stehen allerdings in Konkurrenz mit den Bedarfsanmeldungen anderer LEADER-Aktionsgruppen im Land. Es muss deshalb damit gerechnet werden, dass von allen LEADER-Aktionsgruppen im Land mehr Fördermittel beantragt werden, als in dem Plafond noch Landesmittel verfügbar sind. Auf Landesebene werden in diesem Fall in einem transparenten und objektiven Verfahren die Mittel den einzelnen Projektträgern nach festgelegten Kriterien zugewiesen. Ob unsere LEADER-Aktionsgruppe Mittlere Alb mit ihren ausgewählten Projekten hierbei dann berücksichtigt werden kann, ist gegenwärtig noch nicht absehbar.