Elisabeth Markwardt und Hannes Bartholl (LEADER-Regionalmanagement) verkünden die frohe Botschaft: Das Regionalbudget für Kleinprojekte steht auch im Jahr 2026 zur Verfügung
Foto: LEADER Mittlere Alb
Ideen für Kleinprojekte gesucht
Es herrscht vorweihnachtliche Stimmung bei LEADER Mittlere Alb, verschenkt wird Fördergeld zur Weiterentwicklung der Region
Auch im Jahr 2026 werden Kleinprojekte in der LEADER-Region Mittlere Alb unterstützt. Zur Weiterentwicklung der Region können regionale Akteure Fördergelder für ihre Projektideen beantragen. Die Fördergelder ergeben sich aus 80 % von den Nettokosten – ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Bis zum 08. Februar 2026 können Anträge für Kleinprojekte, deren Gesamtkosten maximal 20.000 Euro (netto) betragen dürfen, beim Regionalmanagement von LEADER Mittlere Alb eingereicht werden. Voraussichtlich am 19. März 2026 wird der LEADER-Beirat entscheiden, welche Projekte Fördergelder erhalten. Dafür stehen insgesamt 170.000 Euro bereit.
Welche Bedingungen gelten für eine Förderung?
Unterstützt werden nachhaltige Projekte, die dem Wohl der Gemeinschaft dienen und eine strukturelle Bedeutung für die Region haben. Die Projekte sollten einen Schwerpunkt im Bereich Klima-/Ressourcenschutz, Inklusion oder Kooperationen regionaler Akteure setzen.
Die LEADER-Region Mittlere Alb umfasst 25 Kommunen. Es können Projekte gefördert werden, die in der LEADER-Region umgesetzt werden oder dieser überwiegend dienen.
Es gilt das Jährlichkeitsprinzip, alle Projekte müssen möglichst schnell umgesetzt und die Fördergelder bis spätestens 31. Dezember 2026 ausgezahlt werden. Daher nimmt das Regionalmanagement nur Anträge für sofort umsetzbare Projekte entgegen.
Die Projektgesamtkosten betragen zwischen 1.250 – 20.000 Euro (netto). Jeder, der von einer Förderung profitieren möchte, muss mit der Umsetzung bis zum 20.03.2026 warten, nur die Planung darf vorher laufen. Es werden nur neue Maßnahmen, Angebote oder Investitionen unterstützt – keine laufenden Kosten, Ersatzbeschaffungen oder bereits begonnenen Projekte.
Weitere Infos zu den Bedingungen gibt es hier.
Was kann gefördert werden?
Gefördert werden Anschaffungen, bauliche Anlagen und Veranstaltungen. Dazu gehören beispielsweise: Einrichtungsgegenstände, Freizeitequipment, Ausrüstungen, Maschinen, Automaten, Roboter, Arbeitshilfen, Technik, digitale oder IT- und softwaregestützte Anwendungen, Baumaterial, Entwicklungskonzepte oder Honorar- und Mietkosten für Veranstaltungen.
Insbesondere unterstützt werden: Multifunktionale Begegnungsräume, barrierefreie Orte, neubelebte Ortsmitten, Vorhaben zur Unterstützung von Ressourcenschonung und Klimaschutz, technische und digitale Innovationen, Wissenstransfer, Einkaufs- und Vermarktungsmöglichkeiten, Angebote für die Gesundheitsversorgung, Freizeit- und Bildungsangebote vor allem für Kinder und Jugendliche, Professionalisierung von Kultureinrichtungen, Schaffung oder Ausbau regionaler Netzwerke und interkommunaler Kooperationen sowie die regionale Wertschöpfung im Bereich Grundversorgung.
Wer kann gefördert werden?
Öffentliche und kirchliche Einrichtungen, Stiftungen, Vereine, Verbände, Privatpersonen, Personengesellschaften und Kleinstunternehmen der Grundversorgung.
Kontakt und Beratung
Das Regionalmanagement berät gerne zur Antragstellung und zum Förderprozess:
• Elisabeth Markwardt (07381/402 97-02, 01523/64 21 038, markwardt@leader-alb.de)
• Hannes Bartholl (07381/402 97-01, 01523/64 20 996, bartholl@leader-alb.de)






