Gestalter, Zukunftsmacher, Unternehmer und Innovatoren können Projektanträge bei LEADER einreichen, dafür stehen 426.000 Euro Fördergelder zur Verfügung

Mit dem Förderprogramm LEADER werden Unternehmungen zur Weiterentwicklung der Region unterstützt. Dafür können Akteure Fördergelder für die Umsetzung ihrer Ideen beantragen. Euer Projekt macht z. B. die Dorfmitte attraktiver, erweitert das Angebot im Bereich Freizeit, Kultur oder Bildung, stärkt die Nah- und Grundversorgung, hilft dem Ausbau der regionalen Wirtschaft oder bestärkt Beteiligung, Demokratie oder Vernetzung? Ihr wollt euch einbringen für Klimaschutz, Ressourcenschonung, Inklusion oder Digitalisierung?

Wenn ihr von einer finanziellen Unterstützung durch LEADER profitieren wollt, dann reicht vom 04. November 2024 bis 14. Februar 2025 euren Projektantrag beim Regionalmanagement von LEADER Mittlere Alb ein. Für alle Anträge sind 426.000 Euro EU-Mittel sowie ggf. verfügbare Landesmittel abrufbereit. Voraussichtlich am 25. März 2025 wird entschieden, welche der eingereichten Anträge eine Förderung erhalten.

Wer darf einen Antrag stellen
Unternehmen, Privatpersonen, Vereine, Personengesellschaften, Verbände, Kommunen und Kirchen.

Was wird gefördert
Das europäische Programm LEADER unterstützt Akteure in ländlichen Räumen mit Fördergeldern dabei, ihre zukunftsorientierten und insbesondere nachhaltigen Projektideen umzusetzen. Auf der Mittleren Alb soll folgendes gefördert werden:

Leben und Wohnen
Hierunter fallen insbesondere die Versorgung mit Gütern des täglichen Lebens, Gesundheitsversorgung, bedarfsgerechte Angebote in den Bereichen Wohnen sowie Mobilität, ein innerörtliches Leerstandsmanagement, Angebote für barrierefreie Orte der Begegnung sowie ein aktives Kultur- und Freizeitleben.

Wirtschaft
Unterstützt werden die Schaffung von flexiblen Beschäftigungsmöglichkeiten wie auch Bildungs- und Ausbildungsangeboten. Auch die Anschaffung von modernen und energieeffizienten Maschinen oder die Errichtung von Produktions- und Lagerflächen sind förderfähig. Dabei stehen Aspekte wie Digitalisierung und umweltverträgliche sowie -fördernde Entwicklungen im Vordergrund.

Beteiligung
Wir helfen dabei, Beteiligungsmöglichkeiten, bürgerschaftliches Engagement und Vernetzung regionaler Akteure auszubauen. Durch die Schaffung und Etablierung von Neuerungen, die das menschliche Miteinander auf digitale wie analoge und moderne wie flexible Arten verbessern, wird die Attraktivität der Dörfer erhöht. Dabei fördern wir auch regional bzw. transnational angelegte Maßnahmen, um Menschen für ein Miteinander und den Austausch von Wissen zu begeistern.

Förderbedingungen
Projektanträge für die nächste Projektauswahl sind bis spätestens 14. Februar 2025 in der Geschäftsstelle in Münsingen einzureichen – gerne per E-Mail. Voraussichtlich am 25. März 2025 wird unser LEADER-Beirat Anträge auswählen, die Fördergelder erhalten sollen. Das Fördergeld wird als Zuschuss ausgezahlt, der Fördersatz variiert zwischen 30 und 70 Prozent.
Voraussetzung für eine Förderung aus LEADER ist, dass euer Projekt bereits sehr gut geplant ist und zügig umgesetzt werden kann.

Wichtige Hinweise
Abgabefrist für Projektanträge: 04.11.2024 – 14.02.2025
Voraussichtlicher Auswahltermin (Beiratssitzung): 25.03.2025
Budget: 426.000 Euro EU-Mittel zzgl. ggf. verfügbare Landesmittel

Es können Projekte zu allen drei Handlungsfeldern des Regionalen Entwicklungskonzepts der Mittleren Alb eingereicht werden. Die Projektbewertung erfolgt anhand der Projektauswahlkriterien. Weitere allgemeine Hinweise zur Förderung findet ihr hier.

Die Adresse für die Einreichung von Projektanträgen lautet: LEADER Mittlere Alb e. V., Hauptstr. 41, 72525 Münsingen. Gerne können Anträge per E-Mail eingereicht werden.
Interessierte wenden sich an die Regionalmanager Elisabeth Markwardt und Hannes Bartholl in der Geschäftsstelle in Münsingen.

  • Elisabeth Markwardt, 07381/402 97-02, 01523/642 1038, markwardt@leader-alb.de
  • Hannes Bartholl, 07381/402 97-01, 01523/642 0996, bartholl@leader-alb.de

Hinweis Landesmittel
Wir weisen auf die Voraussetzung hin, dass für die Zuweisung von Landesmitteln der Staatshaushaltsplan durch den Landtag von Baden-Württemberg verabschiedet werden muss. Daher ist eine endgültige Mittelzusage erst möglich, wenn der Haushalt verabschiedet und die Zuweisungen durch das Finanzministerium erfolgt sind.