Das Mitmachkonzert des Musikvereins Dapfen e.V. ist eines der Kleinprojekte, die in der LEADER-Region Mittlere Alb im Jahr 2025 finanziell unterstützt werden
Foto: LEADER Mittlere Alb
Land stellt 3,45 Mio. Euro Fördermittel für Regionalbudget bereit
Die LEADER-Region Mittlere Alb erhält davon 150.000 Euro für die Förderung von Kleinprojekten im Jahr 2026
Die LEADER-Aktionsgruppe Mittlere Alb macht sich für die Weiterentwicklung der Region stark und unterstützt regionale Akteure dabei, Projektideen umzusetzen. Neben größeren LEADER-Projekten werden auch Kleinprojekte über das Regionalbudget gefördert.
Das Regionalbudget wird jährlich zur Verfügung gestellt und setzt sich aus Landesmitteln sowie einem Eigenanteil der LEADER-Region zusammen. Trotz der angespannten Haushaltssituation im Land war es Herrn Minister Peter Hauk MdL ein großes Anliegen, das Regionalbudget finanzstark fortzuführen und damit ein klares Zeichen für den Bottom-Up Ansatz in den 20 LEADER-Regionen zu setzen. Bottom-Up bedeutet ‚von unten nach oben‘, Planungen und Entscheidungen gehen ihren Weg von der lokalen Ebene schrittweise aufwärts.
Bottom-Up – Stärkung der Handlungsfähigkeit vor Ort
„Das Land Baden-Württemberg wird das sogenannte Regionalbudget zur Förderung von Kleinprojekten bis 20.000 Euro nicht nur weiterführen, sondern auch die Mittel hierfür aufstocken. Damit stärken wir direkt die Handlungsfähigkeit unserer ländlichen Regionen und bürgerschaftlichen Initiativen. Gerade im Ländlichen Raum sind passgenaue, lokal verankerte Projekte der Motor für Lebensqualität, bürgerschaftliches Engagement und wirtschaftliche Entwicklung. Die Erhöhung des Regionalbudgets ist ein klares Signal: Wir investieren in die Zukunft unserer Regionen und schaffen die Grundlage, um gute Ideen umzusetzen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am 19. November 2025.
„Die Stärke des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg ist seine Vielfalt und die regionalen Besonderheiten. Mit dem Regionalbudget geben wir den Regionen ein wirkungsvolles Förderinstrument an die Hand, um lokale, kleinere Projekte passgenau und vor allem unbürokratisch umzusetzen. Die Erhöhung des Budgets ist auch ein klares Bekenntnis zur Stärkung der regionalen Eigenverantwortung und zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts vor Ort“, betonte der Minister. Die bisherige Fördersumme pro Region in Höhe von 125.000 Euro wird im Jahr 2026 auf 150.000 Euro erhöht, um lokale Initiativen, Dorfentwicklungen und regionale Zusammenarbeit stärker zu unterstützen.
Minister Hauk betonte, bei der Erstellung des Regionalbudgets lag das Augenmerk auf der einfachen und unbürokratischen Ausgestaltung des Programms. Es wurde berücksichtigt, dass es sich um kleine und schnell umsetzbare Projekte handeln soll. „Das Programm zeigt, wie man einerseits wirkungsvoll und andererseits mit sehr einfachen Regeln sehr gut Prozesse unterstützen kann. Das Regionalbudget kann so auch ein Modell für andere Förderprogramme sein“, so der Minister.
Ideen für Kleinprojekte gesucht
Für das Jahr 2026 stehen in der LEADER-Region Mittlere Alb insgesamt 170.000 Euro Regionalbudget zur Verfügung. Bis zum 08. Februar 2026 können Anträge für Kleinprojekte mit maximal 20.000 Euro Gesamtkosten beim Regionalmanagement von LEADER Mittlere Alb eingereicht werden. Voraussichtlich am 19. März 2026 wird der LEADER-Beirat entscheiden, welche Projekte Fördergelder erhalten. Das Fördergeld ist ein finanzieller Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Der Fördersatz beträgt 80 % und bezieht sich auf die Nettokosten jedes Projekts.
Was kann gefördert werden?
Mit dem Regionalbudget können kleine Projekte in Bereichen wie Dorfentwicklung, Nahversorgung oder soziales Miteinander gefördert werden. Auch Vereine können profitieren. Im Jahr 2026 werden insbesondere nachhaltige Projekte mit Schwerpunkt auf Klima-/Ressourcenschutz, Inklusion oder Kooperationen regionaler Akteure unterstützt.
Gefördert werden Anschaffungen, bauliche Anlagen und Veranstaltungen.
Wer kann gefördert werden?
Öffentliche und kirchliche Einrichtungen, Stiftungen, Vereine, Verbände, Privatpersonen, Personengesellschaften und Kleinstunternehmen der Grundversorgung.
Welche Bedingungen gelten für eine Förderung?
Jedes Projekt dient dem Wohl der Gemeinschaft und hat eine strukturelle Bedeutung für die Region Mittlere Alb.
Es gilt das Jährlichkeitsprinzip, alle Projekte müssen möglichst schnell und bis spätestens 31. Dezember 2026 umgesetzt werden. Daher nimmt das Regionalmanagement nur Anträge für sofort umsetzbare Projekte entgegen.
Kontakt und Beratung
Bei Fragen berät das Regionalmanagement zur Entwicklung der Projektideen sowie zur Antragstellung:
• Elisabeth Markwardt (07381/402 97-02, 01523/64 21 038, markwardt@leader-alb.de)
• Hannes Bartholl (07381/402 97-01, 01523/64 20 996, bartholl@leader-alb.de)






