Förderung

Die LEADER-Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Die europäischen Fördergelder sollen dazu beitragen, neue sowie innovative Projekte in der Region Mittlere Alb zu ermöglichen. Die Höhe der Fördersumme ergibt sich aus den festgelegten Fördersätzen. Angaben zu den unterschiedlichen Fördersätzen finden Sie in der Fördersatztabelle der LEADER-Aktionsgruppe Mittlere Alb.

Eine Förderung können öffentliche Einrichtungen, Verbände, Vereine, Privatpersonen
und Unternehmen beantragen.

Es können grundsätzlich nur Projekte gefördert werden, die in unserer LEADER-Förderkulisse Mittlere Alb umgesetzt werden oder dieser überwiegend dienen und dem Zielen des Regionalen Entwicklungskonzeptes entsprechen. Darüber hinaus können nur Projekte gefördert werden, die

  • eine Mindestfördersumme von mind. 5.000 Euro beantragen.

  • die Kostenobergrenze von 700.000 Euro förderfähigen Gesamtkosten nicht überschreiten.

  • vom Beirat (Auswahlgremium) der LEADER-Aktionsgruppe positiv beschlossen wurden.

Nicht gefördert werden

  • bereits begonnene Projekte

  • Verwaltungs- oder Pflichtaufgaben öffentlicher Einrichtungen

  • Mehrwertsteuer, Betriebskosten, Skonti & Rabatte, gebrauchte Wirtschaftsgüter,
    Ersatzbeschaffungen, Eigenleistungen und

  • i. d. R. Projekte, die über unterschiedliche Fördermittel unterstützt werden sollen.