Sie haben eine ausgereifte und bereits geplante Projektidee und benötigen eine finanzielle Unterstützung? Nutzen Sie Ihre Chance und melden Sie sich beim Regionalmanagement in Münsingen. Bis zum 15. Juli 2020 können noch einmal umsetzungsreife Projektanträge für Baumaßnahmen, Ausstattungen und größere Maschinen eingereicht werden. Der Beirat unserer LEADER-Aktionsgruppe (LAG) entscheidet voraussichtlich am 28. Juli 2020 über neue Projektanträge.

Was und wer kann gefördert werden
Mit dem europäischen Regionalentwicklungsprogramm LEADER können Projekte zur Stärkung der Region gefördert werden, die zu einem unserer Handlungsfelder Lebenswerte Dörfer, Soziales und kulturelles Leben und Regionale Wirtschaft passen.

Fördermittel können für bauliche Maßnahmen und Investitionen in Maschinen, Technik oder Einrichtung beantragt werden. Projekte müssen im LEADER-Aktionsgebiet umgesetzt werden und/oder diesem überwiegend dienen.

Projektanträge können von Kommunen, Gewerbetreibenden und Unternehmen, Vereinen, Verbänden, Privatpersonen und Personengesellschaften eingereicht werden.

Schwerpunkte der Förderung
Grundversorgung
Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen wie z. B. Lebensmittelgeschäfte, Bäckereien und Metzgereien, Verkaufsautomaten, Gaststätten, Friseure, Anbieter der Gesundheitsversorgung wie Ärzte, Physiotherapeuten, oder Pflegedienste.

Arbeiten
Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen zum Erhalt der Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen.

Gemeinschaftseinrichtungen
Schaffung und Umgestaltung von gemeinschaftlichen Einrichtungen wie Museen, Bürgerhäuser oder Jugendräume sowie Gestaltung öffentlicher Plätze.

Wohnen
Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Modernisierungsmaßnahmen für zeitgemäße Wohnverhältnisse und ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken.

Förderbedingungen
Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER 2014-2020 ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits alle für eine sofortige Bewilligung notwendigen Vorbereitungen abgeschlossen sein sollen (zum Beispiel je 3 Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank, usw.).

Wir weisen darauf hin, dass die Mittel der LEADER-Aktionsgruppe, die bisher im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und weiterer Landesprogramme zur Verfügung standen, zwischenzeitlich vollständig gebunden bzw. in einen landesweiten LEADER-Plafond zurückgeflossen sind. Deshalb beschließt die Aktionsgruppe in der o.g. Auswahlrunde, ohne über eigene Fördermittel zu verfügen. Antragsteller können im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.

Unsere LEADER-Aktionsgruppe wird jedoch alle positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vorlegen und die Zuteilung der entsprechenden Fördermittel beantragen. Unsere Fördervorschläge stehen allerdings in Konkurrenz mit den Bedarfsanmeldungen anderer LEADER-Aktionsgruppen im Land. Es muss deshalb damit gerechnet werden, dass von allen LEADER-Aktionsgruppen im Land mehr Fördermittel beantragt werden, als in dem LEADER-Plafond noch Mittel verfügbar sind (Überzeichnung). Auf Landesebene wird in diesem Fall in einem transparenten und objektiven Verfahren die Mittel den einzelnen Projektträgern nach festgelegten Kriterien zugewiesen. Ob unsere LEADER-Aktionsgruppe mit ihren ausgewählten Projekten hierbei dann berücksichtigt werden können, ist gegenwärtig noch nicht absehbar.

Interessierte wenden sich bitte an die Regionalmanager Elisabeth Markwardt und Hannes Bartholl. Wir beraten Sie zu inhaltlichen und programmbezogenen Fragen.
Elisabeth Markwardt, 07381/402 97-02, markwardt@leader-alb.de; Hannes Bartholl, 07381/402 97-01, bartholl@leader-alb.de.

Weitere Hinweise
Die Projektbewertung erfolgt anhand der im REK definierten Projektauswahlkriterien.
Die Adresse für die Einreichung von Projektanträgen lautet: LEADER Mittlere Alb e. V., Regionalmanagement, Hauptstr. 41, 72525 Münsingen.