Verein

Die LEADER-Aktionsgruppe (LAG) steht im Mittelpunkt des regionalen Entwicklungsprozesses im Rahmen des LEADER-Förderprogramms. Als regionale Partnerschaft setzt sich die LAG aus Vertretern kommunaler Einrichtungen, Wirtschafts- und Sozialpartnern, Vereinen sowie Privatpersonen zusammen.

Die LEADER-Aktionsgruppe Mittlere Alb hat als Verein eine Rechtsform bekommen, die sich auch in der Vergangenheit zur Umsetzung von Entwicklungsprozessen in der Region sehr bewährt hat.

Die Gründung des Vereins LEADER Mittlere Alb e. V. erfolgte am 25. März 2015 mit 61 Mitgliedern. Die Mitgliedschaft im Verein steht allen Interessierten offen.

> Vereinssatzung

> Beitrittserklärung

Die Organe des Vereins sind der Vorstand, die Mitgliederversammlung und der Beirat.

Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden sowie aus sieben weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Vorstand leitet den Verein, er führt die Geschäfte nach Maßgabe der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Beirats. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Erster Vorsitzender ist Landrat Dr. Ulrich Fiedler, stellvertretende Vorsitzende ist Pia Münch, zugleich Kreisvorsitzende vom LandFrauenverband Reutlingen.

> Mitglieder Vorstand

Mitglieder-
versammlung

Die derzeit 72 Mitglieder bilden gemeinsam die Mitgliederversammlung, die über zentrale Entscheidungen im Verein beschließt. Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich zur Jahresversammlung einzuberufen.

Beirat

Der Beirat des Vereins besteht aus 30 Mitgliedern und entscheidet als Auswahlgremium anhand der Projektauswahlkriterien über die Förderung von Projekten. 25 Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Die weiteren fünf Mitglieder werden vom Vorstand benannt. Mindestens zwölf Mitglieder müssen weiblich sein. Die Mitglieder werden für die Dauer von drei Jahren gewählt bzw. benannt. Der Beirat handelt nach den Vorgaben der Geschäftsordnung für den Beirat.

> Mitglieder Beirat

> Geschäftsordnung für den Beirat