Foto: LEADER Mittlere Alb

Mitglieder des Beirats zusammen mit dem Vorsitzenden Landrat Dr. Ulrich Fiedler (rechts oben) und dem Regionalmanagement

Verein

Die LEADER-Aktionsgruppe Mittlere Alb (LAG) agiert als eingetragener Verein – LEADER Mittlere Alb e. V. – dieser wurde im März 2015 gegründet.

Die LAG ist mit ihren 73 Mitgliedern (Stand: Ende 2023) sowie zahlreichen beratenden Partnern interdisziplinär mit fachlicher Expertise besetzt und umfasst Kommunen sowie Vereine, Verbände und Einrichtungen insbesondere aus den Bereichen Soziales, Kunst, Kultur und Wirtschaft. Auch engagierte Privatpersonen sind Mitglieder. Die Mitgliedschaft steht allen Interessierten offen.

> Vereinssatzung

> Beitrittserklärung

Die Geschäftsstelle des Vereins ist in Münsingen und wird vom Regionalmanagement (RM) betrieben.

Die Organe des Vereins sind der Vorstand, der Beirat und die Mitgliederversammlung. Das RM übernimmt in Abstimmung mit dem Vorstand die Verwaltungsaufgaben und Vereinsarbeit.

Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden sowie 7 weiteren Mitgliedern. Der Vorstand leitet den Verein und führt zusammen mit dem Regionalmanagement die Geschäfte nach Maßgabe der Beschlüsse von Mitgliederversammlung und Beirat.

Erster Vorsitzender ist Dr. Ulrich Fiedler (Landrat Landkreis Reutlingen), stellvertretende Vorsitzende ist Pia Münch (Kreisvorsitzende LandFrauenverband Reutlingen).

> Mitglieder Vorstand

Beirat

Der Beirat besteht aus 25 Mitgliedern und wird vom Vorsitzenden Dr. Ulrich Fiedler geleitet. Der Beirat entscheidet als Auswahlgremium anhand der Projektauswahlkriterien über die Förderung von Projekten. Dabei handelt er nach den Vorgaben der Geschäftsordnung für den Beirat.

> Mitglieder Beirat

> Geschäftsordnung für den Beirat

Mitglieder-
versammlung

Die derzeit 73 Mitglieder des Vereins (Stand: Ende 2023) bilden gemeinsam die Mitgliederversammlung. Diese ist Träger der regionalen Entwicklungsstrategie und beschließt über zentrale Entscheidungen im Verein. Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich zur Jahresversammlung einberufen.