Entscheidungsgremien

Verein

Die LEADER-Aktionsgruppe (LAG) Mittlere Alb steht im Mittelpunkt des regionalen Entwicklungsprozesses im Rahmen des LEADER-Förderprogramms. Die LAG setzt sich aus Vertretern kommunaler Einrichtungen, Wirtschafts- und Sozialpartnern, Vereinen sowie Privatpersonen zusammen.

Die LAG Mittlere Alb ist ein eingetragener Verein und setzt seit 2015 das LEADER-Förderprogramm mit europäischen Mitteln um. Ab 01.01.2020 wird die LAG noch zusätzlich das Förderprogramm Regionalbudget für Kleinprojekte umsetzen. Dafür werden Landesmittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zur Verfügung gestellt.

Die Mitgliedschaft im Verein steht allen Interessierten offen.

> Vereinssatzung
> Beitrittserklärung

Die Organe des Vereins sind der Vorstand, die Mitgliederversammlung und der Beirat.

Der Vorstand leitet den Verein, er führt die Geschäfte nach Maßgabe der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Beirats. Erster Vorsitzender ist Landrat Thomas Reumann, stellvertretende Vorsitzende ist Pia Münch, Kreisvorsitzende LandFrauenverband Reutlingen.

Alle Vereinsmitglieder bilden gemeinsam die Mitgliederversammlung, die über zentrale Entscheidungen im Verein beschließt.

Beirat

Der Beirat des Vereins entscheidet als Auswahlgremium anhand der Projektauswahlkriterien über die Förderung von Projekten. Grundlage dafür ist die Geschäftsordnung des Beirats zur Umsetzung des Regionalbudgets.

> Mitglieder Beirat
> Geschäftsordnung Regionalbudget

Regional-
management

Der Verein unterhält eine Geschäftsstelle mit hauptamtlichen Personal als LEADER-Regionalmanagement. Das Regionalmanagement ist in Zusammenarbeit mit dem Verein für die Umsetzung von LEADER und vom Regionalbudget verantwortlich.