6 Schritte zur Förderung
Von der Projektidee bis zum geförderten LEADER-Projekt muss von den Projektträgern ein zweistufiges Antragsverfahren durchlaufen werden. Die erste Stufe umfasst die Antragstellung des Projektes beim LEADER-Regionalmanagement und die Projektauswahl durch den Beirat als Entscheidungsgremium unserer LEADER-Aktionsgruppe. Bei positivem Beschluss durch den Beirat folgt der Förderantrag bei der Bewilligungsstelle zu Beginn der zweiten Stufe. Nach Erhalt der Bewilligung und nach Umsetzung des Projektes kann die Auszahlung der Fördergelder erfolgen, was zugleich das Ende des Antragsverfahrens darstellt. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt grundsätzlich nach dem Erstattungsprinzip, d. h. der Projektträger muss zunächst die gesamten Kosten vorfinanzieren.

Schritt für Schritt
Formulierung Projektidee
Die LEADER-Aktionsgruppe startet in der Regel 2-3 Förderaufrufe pro Jahr zur Einreichung von Projekten. Neben der Höhe der EU-Fördermittel ist im Förderaufruf auch die Abgabefrist zur Einreichung von Projektanträgen festgelegt.
Vor Einreichung eines Projektantrags müssen die Projektinhalte konkretisiert werden.
Das LEADER-Regionalmanagement unterstützt Sie gerne hinsichtlich Projektentwicklung und Förderung. Interessierten wird empfohlen, sich möglichst frühzeitig an die Regionalmanager in der Geschäftsstelle in Münsingen zu wenden.
Folgende Punkte müssen für einen Projektantrag definiert werden:
Unabhängig von einem Förderaufruf können Sie sich mit Ihrer Projektidee jederzeit
an das LEADER-Regionalmanagement wenden.
Einreichung Projektantrag
Der Projektträger erstellt einen Projektantrag mit Hilfe der vorher definierten Projektinhalte und übermittelt diesen an das LEADER-Regionalmanagement. Dafür stellt das Regionalmanagement das Formular „Projektdatenblatt“ (PDB) zur Verfügung.
Anschließend prüft das Regionalmanagement, ob die formalen Fördervoraussetzungen im geplanten Projekt erfüllt werden und berät den Projektträger zum Antragsverfahren.
Das Projektdatenblatt ist die Grundlage für das Projektauswahlverfahren. Im Projektauswahlverfahren beschließt unser Entscheidungsgremium (Beirat) darüber, welche eingereichten Projekte eine Förderung erhalten sollen.
Das PDB muss bis zur Abgabefrist des Förderaufrufs ausgefüllt vorliegen. Dazu braucht es noch eine kurze Stellungnahme Ihrerseits, dass Ihre Projektidee im laufenden Förderaufruf und im Auswahlverfahren Berücksichtigung finden soll.
„Hiermit bitte ich um Berücksichtigung des Projekts „Musterprojekt“ in der Beiratssitzung zum laufenden Förderaufruf mit Frist „Ende des Förderaufrufs“.
Die Geschäftsstelle fordert ggf. weitere Unterlagen zur Prüfung und Bewertung Ihres Projekts an.
Projektauswahl im Beirat
Die durch das Regionalmanagement als grundsätzlich förderfähig eingestuften Projektanträge werden vom Entscheidungsgremium (Beirat) diskutiert und bewertet.
Das Entscheidungsgremium ist das Gremium, das über die Auswahl von LEADER-Projekten anhand von festgelegten Projektauswahlkriterien entscheidet. Für die Projektauswahl steht ein Bewertungsbogen zur Verfügung, mit dem für verschiedene Kriterien Punkte für das Projekt vergeben werden können. Diese Bepunktung gilt der Qualitätsbewertung der Projektinhalte und als Nachweis für die Unterstützung der regionalen Entwicklungsziele.
Damit ein Projekt vom Beirat ausgewählt werden kann, muss die vorgegebene Mindestpunktzahl von 11 Punkten erreicht werden. Die Projekte werden gemäß ihrer Punktzahl in eine Rangfolge gebracht und unter Beachtung der zur Verfügung stehenden EU-Fördermittel für eine Antragstellung bei LEADER ausgewählt.
Nach der Projektauswahlentscheidung durch den Beirat werden die Projektträger zeitnah vom Regionalmanagement über den Beschluss informiert.
Einreichung Förderantrag
Nach positivem Beschluss durch den Beirat hat der Antragsteller drei Monate Zeit, einen Förderantrag bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Zuständige Behörden sind das Regierungspräsidium Tübingen und die L-Bank Stuttgart (privat-gewerbliche Projekte).
Neben dem Förderantrag müssen der Bewilligungsbehörde noch weitere Unterlagen vorgelegt werden, z.B. die Unterlagen zur Kostenplausibilisierung (Kostenschätzung nach DIN 276, drei Vergleichsangebote) oder Planunterlagen zu Baumaßnahmen inkl. Baugenehmigung.
Nach positiver Prüfung des Förderantrags erhält der Projektträger den Zuwendungsbescheid. Diesem beiliegende Bedingungen und Auflagen sind unbedingt zu beachten.
Bitte beachten Sie: erst nach erfolgter Bewilligung darf mit der Projektumsetzung begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann zum Verlust des Zuschusses führen. Bereits eine Auftragsvergabe wird als vorzeitiger Maßnahmenbeginn gewertet.
Projektumsetzung
Sobald dem Projektträger der Bewilligungs- bzw. Zuwendungsbescheid vorliegt, bleiben diesem 6 Monate Zeit, um mit der Projektumsetzung zu beginnen. Bei der Umsetzung ist darauf zu achten, dass die vorher festgelegten Angaben im Förderantrag und im Bewilligungsbescheid verbindlich sind. Sollte es zu inhaltlichen oder zeitlichen Änderungen während der Projektumsetzung kommen, müssen diese unverzüglich der Bewilligungsstelle mitgeteilt werden.
Die Kosten der Projektumsetzung sind vom Projektträger vorzufinanzieren. In der Regel können die EU-Fördermittel erst nach Abschluss der Umsetzung ausgezahlt werden. Bitte heben Sie hierfür alle Originalrechnungen sorgfältig auf.
Bitte dokumentieren Sie die Projektumsetzung von Anfang bis zum Ende mit Bildern und schicken Sie diese, wenn möglich in digitaler Form, an das Regionalmanagement. Mit der Zusendung erklären Sie sich gleichzeitig mit einer Veröffentlichung geeigneter Bilder im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit von LEADER einverstanden.
Es ist zu beachten, dass die Projektträger für die Einhaltung sämtlicher relevanter Vorschriften verantwortlich sind (z. B. Vergaberichtlinien, Publizitätsbestimmungen, etc.). Bei Regelverstößen können empfindliche Sanktionen drohen.
Auszahlung der Fördermittel
Nach Abschluss aller Projektmaßnahmen stellt der Projektträger auf Basis der bezahlten Rechnungen einen Verwendungsnachweis (Auszahlungsantrag) zur Auszahlung des Fördermittelzuschusses bei der L-Bank Stuttgart.
Der Verwendungsnachweis dient als Beleg, dass das Projekt wie im Antrag beschrieben umgesetzt wurde. Es können nur Ausgaben gefördert werden, die auch Gegenstand des Kosten- und Finanzierungsplans im Förderantrag (und auch im Projektantrag) sind und damit dem im Bewilligungsbescheid festgelegten Zweck dienen. Abweichungen können zu Zuschusskürzungen führen.
Folgende Punkte sind zu beachten:
Bitte bewahren Sie alle Projektunterlagen für mind. 6 Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises auf. Die Bewilligungsbehörde kann im Einzelfall eine längere Aufbewahrungsfrist anordnen.