6 Schritte zur Förderung
Schritt für Schritt
Formulierung und Einreichung Projektantrag
Anträge für Kleinprojekte können jederzeit beim Regionalmanagement eingereicht werden.
Im Projektantrag (sogenanntes Projektdatenblatt, PDB) beschreiben Sie Ihre Projektidee zusammen mit den Projektzielen sowie einem Kosten- und Zeitplan. Das Regionalmanagement unterstützt Sie dabei gerne.
Alle Projektkosten müssen sachlich belegt werden, dafür sind i. d. R. pro Kostenposition zwei Angebote (auch Marktrecherche via Internet) vorzulegen. Um die Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen, muss eine einheitliche Leistungsbeschreibung bei Einholung der Angebote zugrunde liegen. Bei kommunalen Antragstellern kann ein förmliches Vergabeverfahren die Kostenplausibilisierung ersetzen. Für Baumaßnahmen sind Plan-unterlagen einzureichen, genauso wie für das Projekt erforderliche Genehmigungen.
Folgende Punkte müssen im Projektantrag definiert werden:
Einreichung Projektantrag
Sie stimmen die Projektbeschreibung (PDB) mit dem LEADER-Regionalmanagement ab und reichen diese anschließend offiziell ein. Dafür stellt das Regionalmanagement das Formular „Projektdatenblatt“ (PDB) zur Verfügung.
Das Regionalmanagement prüft anschließend, ob die formalen Fördervoraussetzungen erfüllt sind und ggf. weitere Unterlagen eingebracht werden müssen.
Projektauswahl im Beirat
Der Beirat der LEADER-Aktionsgruppe Mittlere Alb wird in regelmäßig stattfindenden Sitzungen Kleinprojekte
zur Förderung auswählen. Die Sitzungstermine können beim Regionalmanagement erfragt werden. Außerdem werden diese in der lokalen Presse und auf der Homepage der LEADER-Aktionsgruppe bekanntgegeben.
Die Bepunktung der Projekte durch die Projektauswahlkriterien gilt der Qualitätsbewertung von Projektinhalten und als Nachweis für die Unterstützung der regionalen Entwicklungsziele. Damit ein Projekt vom Beirat ausgewählt werden kann, müssen mind. 5 Punkte erreicht werden. Die Projekte werden gemäß ihrer Punktzahl in eine Rangfolge gebracht und unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Fördermittel ausgewählt. Nach der Auswahlentscheidung werden die Projektträger zeitnah vom Regionalmanagement über den Beschluss informiert.
Hinweis: Gefördert werden nur Kleinprojekte, mit deren Durchführung zum Zeitpunkt der Projektauswahl durch den Beirat noch nicht begonnen wurde. Als Beginn ist z. B. der Abschluss eines Kauf-/Werkvertrags oder eine Auftragsbestätigung zu werten. Planungsleistungen sind auch dann förderfähig, wenn sie im Vorfeld der Projektauswahl angefallen sind und für die Projektvorbereitung notwendig waren.
Einreichung Förderantrag und Abschluss privatrechtlicher Vertrag
Hat der Beirat das Projekt zur Förderung ausgewählt, müssen Sie einen Förderantrag beim Regionalmanagement einreichen. Spätestens bei Vorlage des Förderantrags müssen Sie auch alle Angebote, Planunterlagen, Genehmigungen usw. abgeben. Das Regionalmanagement stellt die erforderlichen Formulare zur Verfügung.
Nach positiver Prüfung des Förderantrags schließt das Regionalmanagement mit Ihnen einen privatrechtlichen Vertrag zur Durchführung des Kleinprojekts ab. Darin genannte Auflagen, wie auch die Angaben im Förderantrag, sind verbindlich.
Bitte beachten Sie: Sobald der privatrechtliche Vertrag abgeschlossen ist, darf mit der Projektumsetzung begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann zum Verlust des Zuschusses führen.
Projektumsetzung
Nach Abschluss des privatrechtlichen Vertrags beginnen Sie mit der Projektumsetzung.
Hinweis: Wenn Sie das Projekt anders als im Förderantrag angegeben umsetzen, dann sind jegliche Änderungen vor Umsetzung mit dem Regionalmanagement abzustimmen. Eigenmächtige Abweichungen führen ggf. zum Förderausschluss.
Die Kosten der Projektumsetzung sind von Ihnen vorzufinanzieren. Bitte heben Sie alle Originalrechnungen für den Auszahlungsantrag auf.
Bitte dokumentieren Sie die Projektumsetzung mit Bildern, das Regionalmanagement nutzt diese zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit.
Hinweis: Die Projektumsetzung muss i. d. R. bis spätestens Ende Oktober des laufenden Kalenderjahres abgeschlossen sein, da das Regionalbudget der Jährlichkeit unterliegt.
Auszahlung der Fördermittel
Nach Abschluss aller Projektmaßnahmen reichen Sie den Auszahlungsantrag (Verwendungsnachweis) inkl. einer Belegliste und aller Rechnungen bis spät. Ende Oktober des laufenden Kalenderjahres beim Regionalmanagement ein. Die notwendigen Formulare werden zur Verfügung gestellt.
Es können nur Ausgaben gefördert werden, die Gegenstand des Förderantrags sind und dem im privatrechtlichen Vertrag festgelegten Zweck dienen.
Hinweis: Für alle Ausgaben gilt das Prinzip der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Alle Ausgaben müssen mit Originalrechnungen belegt werden. Die Rechnungen müssen an den Projektträger adressiert sein. Grundsätzlich gilt: Antragsteller, Zuwendungsempfänger und Rechnungsempfänger müssen identisch sein.
Nach einer „Inaugenscheinnahme“ des Projektergebnisses vor Ort durch das Regionalmanagement und einer positiven Prüfung des vollständigen Auszahlungsantrags werden die Fördermittel an Sie ausbezahlt.