Förder-schwerpunkte

Das Regionale Entwicklungskonzept (REK) bildet die lokale Entwicklungsstrategie der LEADER-Aktionsgruppe Mittlere Alb ab.

Das REK wurde in einem weitreichenden Prozess gemeinsam mit zahlreichen lokalen Akteuren erarbeitet (Bürgerschaft, wirtschaftliche und soziale Interessengruppen, öffentliche und private Institutionen).

Im Prozess der Erarbeitung des REK wurden drei Handlungsfelder und vier Querschnittsziele für die Region definiert, welche die Grundlage für eine Förderung sind.

Regionales Entwicklungskonzept

Handlungsfelder

GAK

Das Regionalbudget dient zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete und zur nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft. Grundlage dafür ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).

GAK-Rahmenplan

Alle Kleinprojekte, die über das Regionalbudget gefördert werden, müssen einen Beitrag zu den Zielen des Regionalen Entwicklungskonzepts leisten. Außerdem müssen die Kleinprojekte einem der vier folgenden Förderschwerpunkte aus der GAK entsprechen:

  • Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden
  • Dorfentwicklung

  • Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnehmen

  • Kleinstunternehmen der Grundversorgung

  • Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen

Biosphären-gebiet Schwäbische Alb

Sie haben eine Projektidee zur Stärkung der ökologischen Nachhaltigkeit in unserer Region? Beim Biosphärengebiet Schwäbische Alb können für solche Projektanträge Fördergelder beantragt werden.

Handlungsfelder Biosphärengebiet

  • Naturschutz
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
  • Wertschöpfungsketten und Regionalvermarktung (Landwirtschaft, Schäferei, Streuobst, Weinbau)
  • Wald, Holz und Jagd
  • Tourismus und Gastronomie
  • Umwelt- und Klimaschutz
  • Historisch-kulturelles Erbe
  • Kommunale Entwicklung, Planung und Verkehr

Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist ein Modellgebiet für eine nachhaltige Entwicklung. Regionale Fragestellungen sollen unter der Zielsetzung einer ökologisch, ökonomisch und sozialverträglichen Entwicklung in enger Verknüpfung von Natur- und Umweltschutz, Land und Forstwirtschaft, Wirtschaft, Handwerk, Wissenschaft, Tourismus, Bildung und Kultur bearbeitet werden. Darüber hinaus dient das Biosphärengebiet Schwäbische Alb in verstärktem Maße auch dem Schutz und der Entwicklung der Kulturlandschaft. Insbesondere werden im Rahmen der Förderung naturschutzorientierte Projekte und Vorhaben unterstützt.

Sie haben eine gute Projektidee – was nun?

Ehe Sie das Antragsformular auf Zuwendung durch die Landschaftspflegerichtlinie ausfüllen, empfiehlt sich einerseits die Hinweise zur Förderung zu lesen und andererseits eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb. Das Team kann Ihnen erste Fragen vorab beantworten und aufzeigen, wie die Chancen auf eine erfolgreiche Antragsstellung erhöht werden können. Hier finden Sie die Kontaktdaten.

Handlungsfelder