Regionales Entwicklungs-konzept

2023-2027

Das Regionale Entwicklungskonzept (REK) bildet die lokale Entwicklungsstrategie der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) Mittlere Alb ab.

LEADER ermöglicht den lokalen Akteuren, regionale Prozesse mitzugestalten. So kann das Potential einer Region besser genutzt werden und erheblich zur Entwicklung der Region beitragen. Mit viel Engagement und auf Grundlage eines breit angelegten Beteiligungs-prozesses hat unsere LEADER-Aktionsgruppe von Oktober 2021 bis Juli 2022 das REK als Bewerbung für die LEADER-Förderperiode 2023 bis 2027 weiterentwickelt und eingereicht. Beteiligt waren unter anderem Bürger, Wirtschafts- und Sozialpartner, Kirchenvertreter, Kulturschaffende, Vertreter der Zivilgesellschaft oder Akteure des Natur- und Klimaschutzes.

Das LEADER-Förderprogramm soll genutzt werden, um durch ein gutes Miteinander grundlegende Infrastrukturen sowie ein zukunftsfähiges Lebensumfeld zu erhalten und auszubauen. Dabei folgt der Regionalentwicklungsprozess der Vision:

Sie haben Ideen – wir fördern! Gemeinsam für unsere Region.

Alle Ziele des REK 2023-2027 sollen über die drei Handlungsfelder
1) Nachhaltiges Leben und Wohnen
2) Sozial- und umweltgerechte Wirtschaft und
3) Beteiligung und soziale Innovationen
(ergänzt durch vier Querschnittsziele) erreicht werden.
Technologische, soziale, ökologische und ökonomische Innovationen greifen dabei ineinander.

Regionales Entwicklungskonzept

Handlungsfelder

Regionales Entwicklungs-konzept

2014-2022

Das Regionale Entwicklungskonzept (REK) bildet die lokale Entwicklungsstrategie der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) Mittlere Alb ab.

LEADER ermöglicht den lokalen Akteuren, regionale Prozesse mitzugestalten. So kann das Potential einer Region besser genutzt werden und erheblich zur Entwicklung der Region beitragen. Das REK wurde in einem weitreichenden Prozess gemeinsam mit zahlreichen lokalen Akteuren erarbeitet (Bürgerschaft, wirtschaftliche und soziale Interessengruppen, öffentliche und private Institutionen). Die Akteure haben sich mit großem Engagement eingebracht, sei es bei der Entwicklung einer allgemeinen regionalen Entwicklungsstrategie oder der spezifischen Handlungsfelder und Projektauswahlkriterien.

Mit der Vision Teil haben – Teil nehmen – Teil sein tritt die LAG Mittlere Alb für ein gutes Miteinander ein, um ein zukunftsfähiges Lebensumfeld auf der Mittleren Alb zu erhalten und weiterzuentwickeln. Im Prozess der Erarbeitung des REK wurden drei Handlungsfelder für die Region definiert (und vier Querschnittsziele), welche auch Grundlage für das Förderprogramm sind.

Regionales Entwicklungskonzept

Handlungsfelder

Handlungs-felder
2014-2022

A: Lebenswerte Dörfer

  • Orte attraktiver gestalten
  • Nah- und Grundversorgung sichern und verbessern
  • Mobilitätsangebote stärken und entwickeln

B: Soziales und kulturelles Leben

  • Soziale Angebote und Strukturen verbessern
  • Kulturelle Angebote fördern

C: Regionale Wirtschaft

  • Ausbildungs- und Bildungsangebote sichern und verbessern
  • Kleine Unternehmen und Freiberufler stärken
  • Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen verbessern

Biosphären-gebiet Schwäbische Alb

Sie haben eine Projektidee zur Stärkung der ökologischen Nachhaltigkeit in unserer Region? Beim Biosphärengebiet Schwäbische Alb können für solche Projektanträge Fördergelder beantragt werden.

Handlungsfelder Biosphärengebiet

  • Naturschutz
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
  • Wertschöpfungsketten und Regionalvermarktung (Landwirtschaft, Schäferei, Streuobst, Weinbau)
  • Wald, Holz und Jagd
  • Tourismus und Gastronomie
  • Umwelt- und Klimaschutz
  • Historisch-kulturelles Erbe
  • Kommunale Entwicklung, Planung und Verkehr

Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist ein Modellgebiet für eine nachhaltige Entwicklung. Regionale Fragestellungen sollen unter der Zielsetzung einer ökologisch, ökonomisch und sozialverträglichen Entwicklung in enger Verknüpfung von Natur- und Umweltschutz, Land und Forstwirtschaft, Wirtschaft, Handwerk, Wissenschaft, Tourismus, Bildung und Kultur bearbeitet werden. Darüber hinaus dient das Biosphärengebiet Schwäbische Alb in verstärktem Maße auch dem Schutz und der Entwicklung der Kulturlandschaft. Insbesondere werden im Rahmen der Förderung naturschutzorientierte Projekte und Vorhaben unterstützt.

Sie haben eine gute Projektidee – was nun?

Ehe Sie das Antragsformular auf Zuwendung durch die Landschaftspflegerichtlinie ausfüllen, empfiehlt sich einerseits die Hinweise zur Förderung zu lesen und andererseits eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb. Das Team kann Ihnen erste Fragen vorab beantworten und aufzeigen, wie die Chancen auf eine erfolgreiche Antragsstellung erhöht werden können. Hier finden Sie die Kontaktdaten.

Handlungsfelder