Regionales Entwicklungs-konzept
2023-2027
Das Regionale Entwicklungskonzept (REK) stellt die lokale Entwicklungsstrategie der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) Mittlere Alb dar.
> Regionales Entwicklungskonzept 2023-2027
LEADER ermöglicht lokalen Akteuren, regionale Prozesse mitzugestalten. So kann das Potential einer Region besser genutzt werden und erheblich zur Entwicklung der Region beitragen. Auf Grundlage eines breit angelegten Beteiligungsprozesses hat unsere LAG von Oktober 2021 bis Juli 2022 das REK für die LEADER-Förderperiode 2023-2027 weiterentwickelt. Beteiligt waren unter anderem Bürger, Wirtschafts- und Sozialpartner, Kirchenvertreter, Kulturschaffende, Vertreter der Zivilgesellschaft sowie Akteure des Natur- und Klimaschutzes.
Unsere LAG nutzt die beiden Förderprogramme LEADER und Regionalbudget, um grundlegende Infrastrukturen sowie ein zukunftsfähiges Lebensumfeld zu erhalten und auszubauen. Dabei folgt der Regionalentwicklungsprozess der Vision:
Sie haben Ideen – wir fördern! Gemeinsam für unsere Region.
Alle Ziele des REK 2023-2027 sollen über drei Handlungsfelder erreicht werden:
- 1Nachhaltiges Leben und Wohnen
- 2Sozial- und umweltgerechte Wirtschaft
- 3Beteiligung und soziale Innovationen
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Die Zielerreichung erfordert einen von allen Bürgern mitgestalteten Transformationsprozess in der Region, den sogenannten bottom-up-Ansatz. Technologische, soziale, ökologische und ökonomische Innovationen greifen dabei ineinander.
Die Förderprogramme LEADER und Regionalbudget dienen dafür, finanzielle Impulse zur Weiterentwicklung der Region zu geben.
Handlungs-felder
2023-2027
Nachhaltiges Leben und Wohnen
Sozial- und umweltgerechte Wirtschaft
Beteiligung und soziale Innovation
Biosphären-gebiet Schwäbische Alb
Sie haben eine Projektidee zur Stärkung der ökologischen Nachhaltigkeit in unserer Region? Beim Biosphärengebiet Schwäbische Alb können dafür Fördergelder beantragt werden.
Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist ein Modellgebiet für eine nachhaltige Entwicklung. Regionale Fragestellungen sollen unter der Zielsetzung einer ökologisch, ökonomisch und sozialverträglichen Entwicklung in enger Verknüpfung von Natur- und Umweltschutz, Land und Forstwirtschaft, Wirtschaft, Handwerk, Wissenschaft, Tourismus, Bildung und Kultur bearbeitet werden. Darüber hinaus dient das Biosphärengebiet Schwäbische Alb in verstärktem Maße auch dem Schutz und der Entwicklung der Kulturlandschaft.
Sie haben eine gute Projektidee – was nun?
Ehe Sie das Antragsformular auf Zuwendung durch die Landschaftspflegerichtlinie ausfüllen, empfiehlt sich einerseits die Hinweise zur Förderung zu lesen und andererseits eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb. Das Team kann Fragen beantworten und aufzeigen, wie die Chancen auf eine erfolgreiche Antragsstellung erhöht werden können. Hier finden Sie die Kontaktdaten.