Förderung

Das Regionalbudget dient zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete und zur nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft. Grundlage dafür ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).

> GAK-Rahmenplan

Alle Kleinprojekte, die über das Regionalbudget gefördert werden, müssen einen Beitrag zu den Zielen des Regionalen Entwicklungskonzepts der LEADER-Aktionsgruppe Mittlere Alb leisten.

> Regionales Entwicklungskonzept

Außerdem müssen die Kleinprojekte einem der fünf folgenden Förderschwerpunkte aus der GAK entsprechen:

  • Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden
  • Dorfentwicklung

  • Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnehmen

  • Kleinstunternehmen der Grundversorgung

  • Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen

Für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets gelten folgende Voraussetzungen:

  • Das Projekt wird im LEADER-Aktionsgebiet Mittlere Alb umgesetzt bzw. dient es diesem überwiegend
  • Es werden investive und nicht-investive Maßnahmen gefördert

  • Die Projektgesamtkosten dürfen max. 20.000 Euro (netto) betragen

  • Der Förderbetrag muss mind. 1.000 Euro betragen

  • Der Fördersatz liegt bei 80 % (Nettokosten)

  • Der Beirat (Auswahlgremium) der LEADER-Aktionsgruppe wählt das Vorhaben zur Förderung aus

  • Antragsteller können sein:
    Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
    (z. B. öffentliche Einrichtungen, Verbände, Vereine)

    Natürliche Personen und Personengesellschaften
    (z. B. Privatpersonen, Personengruppen, Kleinstunternehmen)

Nicht gefördert werden:

  • Bereits begonnene Projekte

  • Verwaltungs- oder Pflichtaufgaben öffentlicher Einrichtungen
  • Energiegewinnungsanlagen und damit zusammenhängende technische Einrichtungen
  • Mehrwertsteuer, Betriebskosten, Skonti & Rabatte
  • Ersatzbeschaffungen

  • Erschließungsmaßnahmen
  • Projekte im Rahmen der Breitbandförderung
  • Personalleistungen

Im Rahmen des Regionalbudgets können auch Eigenleistungen gefördert werden, wenn diese als Arbeitsleistungen von:

  • Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüssen
  • gemeinnützigen juristischen Personen
  • oder im Rahmen von bürgerschaftlichem Engagement


freiwillig sowie unentgeltlich erbracht werden.

Pro geleistete Arbeitsstunde gilt eine Pauschale von 15 Euro. Als Beleg für geleistete Arbeitsstunden genügen Stundennachweise. Diese enthalten den Namen des ehrenamtlich Tätigen, Datum, Dauer und Art der Leistung sowie eine Unterschrift des Antragstellers. Die Förderung der Eigenleistungen darf die Summe der Ausgaben nicht überschreiten.

Investitionen können nur unter Einhaltung folgender Zweckbindungsfristen gefördert werden:

  • Bauten/bauliche Maßnahmen: 12 Jahre ab Fertigstellung bzw. ab Erwerb der Betriebsstätte
  • Maschinen/technische Einrichtungen/Geräte: 5 Jahre ab Lieferung bzw. ab Erwerb der Betriebsstätte

Bei der Förderung von Kleinstunternehmen gilt, dass nur eigenständige Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Mio. Euro unterstützt werden.