Förderung

Das Regionalbudget dient zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete und zur nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft. Grundlage dafür ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).
> GAK-Rahmenplan
Alle Kleinprojekte, die über das Regionalbudget gefördert werden, müssen einen Beitrag zu den Zielen des Regionalen Entwicklungskonzepts der LEADER-Aktionsgruppe Mittlere Alb leisten.
> Regionales Entwicklungskonzept
Außerdem müssen die Kleinprojekte einem der fünf folgenden Förderschwerpunkte aus der GAK entsprechen:
Für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets gelten folgende Voraussetzungen:
Nicht gefördert werden:
Im Rahmen des Regionalbudgets können auch Eigenleistungen gefördert werden, wenn diese als Arbeitsleistungen von:
freiwillig sowie unentgeltlich erbracht werden.
Pro geleistete Arbeitsstunde gilt eine Pauschale von 15 Euro. Als Beleg für geleistete Arbeitsstunden genügen Stundennachweise. Diese enthalten den Namen des ehrenamtlich Tätigen, Datum, Dauer und Art der Leistung sowie eine Unterschrift des Antragstellers. Die Förderung der Eigenleistungen darf die Summe der Ausgaben nicht überschreiten.
Investitionen können nur unter Einhaltung folgender Zweckbindungsfristen gefördert werden:
Bei der Förderung von Kleinstunternehmen gilt, dass nur eigenständige Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Mio. Euro unterstützt werden.