Förderung

Über das Regionalbudget werden Kleinprojekte bis maximal 20.000 Euro Gesamtkosten mit 80 % gefördert.

Gefördert werden Anschaffungen, bauliche Anlagen und Veranstaltungen – also investive und nicht-investive Maßnahmen. Wichtig hierbei: Das Projekt hat eine wichtige Bedeutung für die Weiterentwicklung unserer Region.

Für die Förderung von Kleinprojekten gelten folgende Voraussetzungen:

  • Das Projekt wird in der LEADER-Region Mittlere Alb umgesetzt bzw. dient es dieser überwiegend
  • Die Projektgesamtkosten dürfen max. 20.000 Euro (netto) betragen – hierbei sind alle projektbezogenen Kosten zu berücksichtigen

  • Die Projektgesamtkosten müssen mind. 1.250 Euro (netto) betragen, die Förderung mind. 1.000 Euro
  • Der LEADER-Beirat wählt Ihr Projekt zur Förderung aus

  • Antragsteller können sein:
    Öffentliche und kirchliche Einrichtungen, Stiftungen, Vereine, Verbände, Privatpersonen, Personengesellschaften, Kleinstunternehmen der Grundversorgung
  • Das Projekt muss den Fördergrundsätzen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie unseres Regionalen Entwicklungskonzepts entsprechen. Hierzu berät Sie das Regionalmanagement.
    > GAK-Rahmenplan
    > Regionales Entwicklungskonzept

Die Förderung von Eigenleistungen ist möglich, wenn diese als Arbeitsleistungen von:

  • Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüssen

  • gemeinnützigen juristischen Personen

  • oder im Rahmen von bürgerschaftlichem Engagement


freiwillig sowie unentgeltlich erbracht werden.

Pro geleistete Arbeitsstunde gilt eine Pauschale von 15 Euro. Als Beleg für geleistete Arbeitsstunden genügen Stundennachweise.

Für Investitionen gelten folgende Zweckbindungsfristen:

  • Bauten/bauliche Maßnahmen: 12 Jahre ab Fertigstellung

  • Maschinen/technische Einrichtungen/Geräte: 5 Jahre ab Lieferung

Kleinstunternehmen können nur gefördert werden, wenn es weniger als 10 Mitarbeiter gibt und ein Jahresumsatz von unter 2 Mio. Euro erwirtschaftet wird.

Nicht gefördert werden:

  • Bereits begonnene Projekte

  • Verwaltungs- oder Pflichtaufgaben öffentlicher Einrichtungen
  • Mehrwertsteuer, Betriebskosten, Skonti & Rabatte
  • Ersatzbeschaffungen, Verbrauchsmaterial

  • Erschließungsmaßnahmen

  • Personalleistungen (Ausnahme: Honorarkosten bei Veranstaltungen oder Konzeptentwicklungen)