Mitglieder vom Verein für angewandte Lebendfreude haben 2021 Fördermittel aus dem Regionalbudget für Technik zur Durchführung von Live-Streamings im Gasthof Adler in Meidelstetten erhalten
Foto: LEADER Mittlere Alb

In der LEADER-Region Mittlere Alb werden auch im kommenden Jahr wieder Kleinprojekte finanziell unterstützt – reichen Sie Ihre Idee bis zum 24. Januar 2022 ein

Über das Förderprogramm Regionalbudget werden Kleinprojekte zur Weiterentwicklung unserer Region bis max. 20.000 Euro Gesamtkosten mit 80 % gefördert. Sie wollen Ihre Projektidee im Jahr 2022 umsetzen? Dann reichen Sie einen Projektantrag bis zum 24. Januar 2022 beim Regionalmanagement von LEADER Mittlere Alb in Münsingen ein. Voraussichtlich am 21. Februar 2022 wird der Beirat von LEADER über eine Förderung der eingereichten Anträge entscheiden. Für alle eingereichten Projektanträge steht ein Budget von 175.000 Euro zur Verfügung.

Was kann gefördert werden?
Gefördert werden Anschaffungen, bauliche Anlagen, nicht-investive Maßnahmen wie Veranstaltungen und Eigenleistungen. Dazu gehören beispielsweise Anschaffungen und Einrichtungen für Vereine wie Ausrüstungen für Freizeitaktivitäten, Technik für Theater- und Musikaufführungen oder Mobiliar für Jugendräume, Inventar und Technik für Gemeinschaftsräume, die Verbesserung öffentlicher Einrichtungen im Bereich Toiletten, Kultur-/Erlebnis-/ Lehrpfade oder Bäder, Maschinen sowie Arbeitshilfen für Kleinbetriebe und Läden der Grundversorgung, die Einrichtung von kleinen Versorgungszentren, Entwicklungskonzepte für Gemeinden, Honorar- und Mietkosten für Veranstaltungen und vieles mehr.

LEADER Mittlere Alb möchte die Region voranbringen – dementsprechend werden Projekte gefördert, die hierzu einen Beitrag leisten. Ihr Projekt betrifft z. B. den Bereich Jugend, Kultur, moderne Technik und Digitalisierung, Klima- und Umweltschutz, Inklusion, fortschrittliche Vereinsarbeit oder neue Formen der Grundversorgung? Dann stellen Sie einen Antrag.

Wer kann gefördert werden?
Antragsberechtigt sind öffentliche und kirchliche Einrichtungen, Stiftungen, Vereine, Verbände, Privatpersonen und Personengesellschaften.

Bitte beachten Sie: Die Förderung unterliegt dem Jährlichkeitsprinzip. Wird das Projekt im am 21. Februar 2022 ausgewählt, muss dieses noch im gleichen Jahr umgesetzt und die vorgesehenen Fördermittel ausgezahlt werden.

Die beiden Regionalmanager Elisabeth Markwardt (07381/402 97-02, markwardt@leader-alb.de) und Hannes Bartholl (07381/402 97-01, bartholl@leader-alb.de) beraten Sie gerne zur Entwicklung Ihrer Projektidee und zur Antragstellung.

Weitere Informationen zum Regionalbudget finden Sie hier.