Foto: Volker Lannert/DVS

Sie haben Ideen zur Weiterentwicklung der Region – das europäische Förderprogramm LEADER Mittlere Alb stellt Gelder für Ihre Projekte zur Verfügung

Mit Engagement und Ideen gestalten die Menschen vor Ort die Weiterentwicklung ländlicher Regionen mit. LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union zur Stärkung und Weiterentwicklung ländlicher Räume. Gefördert werden Projekte, die den ländlichen Raum stärken und voranbringen. In der aktuellen europäischen Förderperiode 2014-2020 gibt es bundesweit 321 LEADER-Aktionsgruppen (LAG), die den Prozess vor Ort steuern. Eine davon ist die LAG Mittlere Alb mit einer Geschäftsstelle in Münsingen. Die LAG Mittlere Alb unterstützt Akteure vor Ort, mit finanzieller Hilfe des Förderprogramms Projektideen umzusetzen.

Projekte bis Herbst 2019 einreichen
Vom 23. September bis 25. Oktober 2019 können im Rahmen des letzten regulären Förderaufrufs Projektanträge bei der LAG Mittlere Alb eingereicht werden. Am 26. November 2019 wird der Beirat der LAG entscheiden, welche der eingereichten Anträge Förderung erhalten.

  • Haben Sie eine Projektidee, die bereits konkret geplant und sofort umsetzbar ist? Dann nutzen Sie den Herbst-Aufruf von LEADER Mittlere Alb. Interessierte sollten sich ab sofort ans Regionalmanagement in Münsingen wenden (Kontakt siehe unten). Beide beraten Sie gerne zu inhaltlichen wie auch programmbezogenen Fragen.
  • Sie haben eine Projektidee, die noch weiter geplant und konkretisiert werden muss, jedoch wird diese bereits in den kommenden Monaten umsetzbar sein? Dann melden Sie sich ebenfalls ab sofort beim Regionalmanagement in Münsingen, um Fördermöglichkeiten für Ihr Projekt zu besprechen.

 

Wer wird gefördert?
Öffentliche und kirchliche Einrichtungen, Vereine und Verbände, Privatpersonen wie auch Unternehmen und Freiberufler. Gefördert werden Projekte, die im LEADER-Aktionsgebiet Mittlere Alb umgesetzt werden, die mind. einem der Förderschwerpunkte der LAG zugeordnet werden können und die die Kostenobergrenze von 600.000 Euro (netto) nicht überschreiten. Projekt-träger erhalten Zuschüsse, diese variieren zwischen 30 % und max. 90 %.

Förderschwerpunkte
Die Dörfer sollen attraktiver gestaltet werden, z. B. durch die Neugestaltung von Ortsmitten oder der Bewahrung von Gebäuden vor Leerstand. Auch die Nah- und Grundversorgung soll mit Projekten gesichert oder verbessert werden, z. B. mit dem Erhalt/der Neuschaffung von Dienstleistungen des täglichen Bedarfs oder der Sicherstellung von medizinischen Versorgungsangeboten. Die Stärkung und Entwicklung von Mobilitätsangeboten trägt ebenso zur Attraktivierung bei und kann gefördert werden.

Angebote und Strukturen in sozialen wie auch kulturellen Bereichen sollen verbessert und ausgebaut werden, z. B. durch die Schaffung neuer Begegnungsmöglichkeiten oder bauliche Veränderungen von Räumlichkeiten für die Vereinsarbeit. Bestehende kulturelle/soziale Angebote können innovativ weiterentwickelt und Kultureinrichtungen an moderne Standards an-gepasst werden. Auch gefördert wird z. B. die Entwicklung neuer, künstlerischer sowie soziokultureller Veranstaltungen.

Die regionale Wirtschaft soll gestärkt und vorangebracht werden, z. B. mit der Förderung kleiner Unternehmen und von Freiberuflern in den Bereichen Existenzgründung/-weiterentwicklung wie auch Unternehmensnachfolge. Zudem können (Weiter-) Bildungsangebote oder auch Coaching-Projekte gefördert werden, insbesondere zur Verbesserung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen.

 

Für weitere Informationen können Sie sich jederzeit ans Regionalmanagement wenden:

  • Elisabeth Markwardt, 07381/402 97-02, markwardt@leader-alb.de
  • Hannes Bartholl, 07381/402 97-01, bartholl@leader-alb.de