Die beiden Regionalmanager Hannes Bartholl und Elisabeth Markwardt freuen sich über tolle Projektideen
Foto: LEADER Mittlere Alb

Die LEADER-Aktionsgruppe Mittlere Alb macht sich für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Region stark und unterstützt regionale Akteure dabei, ihre Projektideen umzusetzen. Dafür werden verschiedenste Projekte durch einen finanziellen Zuschuss unterstützt. Über das Förderprogramm Regionalbudget werden Kleinprojekte zur Weiterentwicklung unserer Region bis maximal 20.000 Euro Gesamtkosten (netto) mit 80 % gefördert.

Projektideen ab sofort einreichen
Sie haben eine Idee für ein Kleinprojekt und wollen diese im Jahr 2023 umsetzen? Dann melden Sie sich jetzt bei uns in Münsingen. Wir beraten Sie gerne zur Entwicklung Ihrer Projektidee und zur Antragstellung. Voraussichtlich am 30. März 2023 wird der Beirat von LEADER darüber entscheiden, welche Projektideen Fördergelder erhalten können. Für alle Kleinprojekte im Jahr 2023 steht ein Budget von 200.000 Euro zur Verfügung.

Es können Projektideen zur Weiterentwicklung der Region abgegeben werden, die zu einem der drei Handlungsfelder Nachhaltiges Leben und Wohnen, Soziale- und umweltgerechte Wirtschaft oder Beteiligung und soziale Innovation passen. Die Förderung unterliegt dem Jährlichkeitsprinzip. Wird eine Projektidee in 2023 zur Förderung ausgewählt, muss diese noch im gleichen Jahr umgesetzt und die Fördermittel ausgezahlt werden.

Was kann gefördert werden?
Insbesondere unterstützen wir: Multifunktionale Begegnungsräume, barrierefreie Orte, neu-belebte Ortsmitten, Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung in den Bereichen Ressourcenschonung und Klimaschutz, technische und digitale Innovationen, Wissenstransfer, Einkaufs- und Vermarktungsmöglichkeiten, Angebote für die Gesundheitsversorgung, Freizeit- und Bildungsangebote vor allem für Kinder und Jugendliche, Stärkung der Heimat-Identifikation, Professionalisierung von Kultureinrichtungen, Stärkung regionaler Netzwerke und interkommunaler Kooperationen sowie die regionale Wertschöpfung im Bereich Grundversorgung.

Gefördert werden verschiedenste Anschaffungen, bauliche Anlagen und nicht-investive Maßnahmen wie Veranstaltungen. Dazu gehören beispielsweise Einrichtungsgegenstände, Ausrüstungen, Maschinen, Automaten, Roboter, Arbeitshilfen, Technik, digitale oder IT- und softwaregestützte Anwendungen, Material für bauliche Maßnahmen, Entwicklungskonzepte, Honorar- und Mietkosten für Veranstaltungen, Lehr- und Erlebnispfade.

Wer kann gefördert werden?
Antragsberechtigt sind öffentliche und kirchliche Einrichtungen, Stiftungen, Vereine, Verbände, Privatpersonen, Personengesellschaften und Kleinstunternehmen der Grundversorgung.

Weitere Informationen zum Regionalbudget finden Sie hier.