Projektskizzen können bis zum zum 1. April 2019 eingereicht werden
Mit der Bekanntmachung „LandMobil – unterwegs in ländlichen Räumen“ unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beispielhafte Projekte, die geeignet sind, die Mobilität der Menschen in ländlichen Räumen zu verbessern und damit einen Beitrag zur Sicherung von Teilhabe und Daseinsvorsorge zu leisten. Gesucht werden Vorhaben, die modellhaften Charakter haben, neue Ideen aufgreifen und übertragbare Lösungen entwickeln, so dass sie für andere ländliche Regionen als Vorbild dienen können. „LandMobil“ ist ein Baustein des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE).
Bis zum 1. April 2019 nimmt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Auftrag des BMEL Projektskizzen entgegen. Die Aussichten auf eine Förderung hängen u. a. vom Nutzen für ländliche Regionen und die dort lebenden Menschen, den Erfolgsaussichten des Vorhabens, Innovationsgrad und Kreativität des Ansatzes sowie der Übertragbarkeit der Lösungen ab. Der Förderzeitraum umfasst maximal drei Jahre. In den einzureichenden Vorhaben soll mind. eines (mehrere sind möglich und erwünscht) der nachfolgenden Aktionsfelder bearbeitet werden:
Nicht förderfähig sind u.a. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Machbarkeitsstudien, die Erarbeitung von Konzepten ohne Bezug zu einem konkreten Umsetzungsprojekt sowie Software-Entwicklung.
Das Verfahren ist zweistufig angelegt: Zunächst besteht die Möglichkeit, eine Projektskizze einzureichen, in der das geplante Vorhaben einschließlich Finanzierungsplan knapp, aber möglichst präzise umrissen wird. Aus den eingegangenen Projektskizzen werden diejenigen Vorhaben ausgewählt, die anschließend zur Einreichung eines Förderantrages aufgefordert werden.
Die Bekanntmachung und weitere Informationen finden Sie hier. Sollten Sie Fragen zu Ihrer Projektskizze haben, wenden Sie sich bitte an das Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung der BLE: E-Mail: land.mobil@ble.de, Tel.: 0228/6845-3177.