Bis 01. Oktober 2019 Fördermittel für Kulturprojekte auf der Schwäbischen Alb über die Programme TRAFO und LEADER beantragen

Wie sieht ein spannendes Kulturangebot in ländlichen Räumen aus? Welche Wirkung können Kulturangebote in und für die Region entfalten? Vor welchen Herausforderungen stehen kulturelle Einrichtungen und Vereine und wie können Sie Veränderungen anstoßen? Wie können Kunst und Kultur die Menschen beteiligen und die gemeinsame Umgebung mitgestalten? In der „Lernenden Kulturregion Schwäbische Alb“ geht es darum, Antworten auf diese Fragen zu suchen und neue Ideen zu erproben. Zusammen mit Kultur- und Bildungseinrichtungen, Vereinen und den Menschen aus der Region wurden bereits seit 2016 neue Formate entwickelt oder regionale Netzwerke ins Leben gerufen. Unterstützt durch die Förderprogramme TRAFO und LEADER sollen nun weitere Projekte umgesetzt werden. Eine Antragstellung ist letztmals bis 01. Oktober 2019 möglich.

Förderziele
Ziel der Förderung ist, das Kulturangebot in der Modellregion weiter zu stärken. Das kann dadurch geschehen, dass neue Beteiligungsformate ausprobiert und andere Zielgruppen angesprochen werden. Im Fokus stehen jedoch nicht einzelne Veranstaltungen, sondern der gemeinsame Entwicklungs- und Umsetzungsprozess mit den Menschen vor Ort und die Erprobung neuer Ideen, die langfristig zu strukturellen Veränderungen im Kulturangebot und bei den Kulturakteuren beitragen.

Förderinhalte
Förderschiene 1: „Projekte zum Thema: Transformation in Kultureinrichtungen“
Transformationsprozesse von Kultureinrichtungen stehen im Fokus der Förderschiene 1. Demnach können kulturelle Einrichtungen bzw. deren Träger Fördermittel beantragen, wenn sie ihre Arbeitsweisen und Strukturen durch neue Inhalte und Formate weiterentwickeln und weitere Zielgruppen gewinnen möchten. Die Antragstellung kann über gemeinnützige Kultureinrichtungen erfolgen. Die antragstellende Einrichtung darf nicht rein ehrenamtlich arbeiten.

Förderschiene 2: „Projekte zum Thema: Veränderungen in Kulturvereinen“
Gemeinnützige Kulturvereine können Fördermittel beantragen, um durch konkrete Projekte auf aktuelle Herausforderungen zu reagieren. Förderfähig sind künstlerische und kulturelle Projekte, bei denen Themen wie Generationenwechsel, Nachwuchsentwicklung, Mitgliedermotivation oder Professionalisierung in Kulturvereinen thematisiert und Antworten und Ideen entwickelt werden, um diesen Herausforderungen entgegen zu wirken. Reine Veränderungsprozesse können nicht gefördert werden. Ebenso wenig können künstlerische und kulturelle Projekte ohne Bezug zu einer aktuellen Herausforderung von Kulturvereinen gefördert werden. Die Antragstellung kann über gemeinnützige Kulturvereine erfolgen.

Förderschiene 3: „Künstlerische partizipative Projekte
Künstlerische Projekte sind förderfähig, wenn sie als einmalige und zeitlich abgeschlossene Intervention dazu beitragen, Themen einer Region in den Blick zu nehmen und neue Sichtweisen zu erzeugen. Voraussetzung ist, dass die Projekte mit der Bevölkerung vor Ort entwickelt und umgesetzt werden und inhaltlich mit der Region verbunden sind. Die Antragstellung kann über die Gemeinde sowie gemeinnützige Kultureinrichtungen/Kulturvereine erfolgen.

Förderrahmen
Die Antragsteller müssen ihren Sitz in Baden-Württemberg haben und ihr Projekt innerhalb einer der beteiligten LEADER-Regionen umsetzen (siehe www.lernende-kulturregion.de). Regionale Schulen und Bildungseinrichtungen sollten aktiv in die Projekte eingebunden werden. Die Förderhöhe errechnet sich aus den Gesamtkosten des Projektes. Eine Förderung ist prinzipiell ab einem Projektvolumen von 12.000 Euro und bis 100.000 Euro möglich. Kommunale Antragsteller erhalten einen Fördersatz von bis zu 72 % der förderfähigen Kosten, private Antragsteller bis zu 90 % der förderfähigen Kosten. Bei der Antragstellung muss in der Regel ein Eigen- bzw. Drittmittelanteil garantiert werden. Das Projekt muss bis 31.12.2020 abgeschlossen werden.

Hintergrund
Das EU-Förderprogramm LEADER soll im Rahmen von »TRAFO – Modelle für Kultur im Wandel« noch besser für zeitgemäße Kulturprojekte geöffnet werden. Die »Lernende Kulturregion Schwäbische Alb« stellt Mittel zur Ko-Finanzierung einer LEADER-Förderung bereit. Bis 01. Oktober 2019 können Kultureinrichtungen ihren Projektantrag zugleich bei der »Lernenden Kulturregion« und bei der zuständigen LEADER-Aktionsgruppe einreichen.

Beratung und Antragstellung
Wenn Sie Fragen oder eine gute Idee haben, wenden Sie sich an das Projektbüro der »Lernenden Kulturregion Schwäbische Alb«. Ihre Projektidee wird anschließend in einem Beratungsgespräch mit dem Projektbüro und den zuständigen LEADER-Regionalmanagern besprochen. Anträge auf Förderung können jederzeit persönlich, per E-Mail oder auf dem Postweg im Projektbüro der »Lernenden Kulturregion Schwäbische Alb« eingereicht werden, wobei die letzte Antragsfrist am 01. Oktober 2019 endet. Die Auswahl und Bewilligung der Anträge wird in den darauf folgenden Monaten abgeschlossen. Die Antragstellung in der zuständigen LEADER-Aktionsgruppe muss innerhalb eines Projektaufrufs erfolgen, der auf der jeweiligen Internetseite veröffentlicht wird.

Ansprechpartner
Lernende Kulturregion Schwäbische Alb
Frau Judith Bildhauer
Landratsamt Ostalbkreis
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1247
Email: judith.bildhauer@ostalbkreis.de
Web: www.lernende-kulturregion.de

LEADER-Geschäftsstelle Mittlere Alb
Frau Elisabeth Markwardt
Hauptstraße 41
72525 Münsingen
Telefon: 07381 40297 02
Email: markwardt@leader-alb.de

Auswahl
Die Auswahl der eingereichten Anträge erfolgt zweistufig durch eine unabhängige Fachjury sowie die zuständige LEADER-Aktionsgruppe; die Bewilligung ebenfalls zweistufig über das Programm »TRAFO – Modelle für Kultur im Wandel« und die Regierungspräsidien Stuttgart oder Tübingen. Es ist dringend darauf zu achten, das beantragte Projekt erst mit den Bewilligungen durch das Programm »TRAFO – Modelle für Kultur im Wandel« und LEADER zu beginnen und zuvor keine diesbezüglichen Ausgaben zu tätigen oder Verträge zu schließen.