Das Ministerium für Verkehr hat ein neues Bürgerbusprogramm auf den Weg gebracht. Damit wird zum einen die Beschaffung von barrierefreien Fahrzeugen unterstützt. Zum anderen werden anteilig in Form einer Kostenpauschale die Anschaffungskosten von „Personenbeförderungsscheinen“ für die ehrenamtlich tätigen Fahrerinnen und Fahrer erstattet.

Der Finanzausschuss des Landtags hatte am 25. Januar 2017 in Stuttgart beschlossen, 200.000 Euro für die Fortführung der Bürgerbusförderung im Jahr 2017 bereitzustellen.

Die Neuanschaffung von Bürgerbussen wird mit einem pauschalen Förderbetrag in Höhe von 30.000 Euro für Niederflurbusse und mit 20.000 Euro für sonstige barrierefreie Busse bezuschusst. Gebrauchtfahrzeuge können wie bisher mit 25 Prozent des Anschaffungspreises, höchstens jedoch 15.000 Euro gefördert werden.
Fortgeführt wird ebenfalls die stark nachgefragte Kostenerstattung für den „Personenbeförderungsschein“. Die Erstattung erfolgt künftig mit einer Pauschale in Höhe von 250 Euro je Führerschein. Als Nachweis genügt eine Kopie des Führerscheins. Aus verwaltungsökonomischen Gründen wurde eine Bagatellgrenze für die Antragstellung eingeführt. Es müssen jeweils mindestens vier Führerscheine zur Kostenerstattung eingereicht werden.

Bürgerbusvereine, Bürgerinitiativen und Kommunen können darüber hinaus Rat und Hilfe des Landes in Anspruch nehmen. Das Kompetenzzentrum „Innovative Angebotsformen im ÖPNV“ der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg informiert mit einem Leitfaden und einer Internetseite zum Thema „Bürgerbusse“.

Neue Förderanträge können ab dem 06. Februar 2017 eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-legt-buergerbusprogramm-2017-auf-1/.