Mit dem Innovationsfonds Kunst unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst innovative Vorhaben von Kultureinrichtungen in Baden-Württemberg. Der Innovationsfonds Kunst 2021 wird im Umfang von 1 Mio. Euro ausgeschrieben. Gefördert werden innovative Kunst- und Kulturprojekte, neue Vermittlungsformate, zielgruppenspezifische Angebote und künstlerische Konzepte. In besonderer Weise werden die Entwicklung und Erprobung digitaler und hybrider Formate unterstützt. Ein weiterer Schwerpunkt sind kulturelle und künstlerische Projekte zum Jubiläum „1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“. Der Innovationsfonds Kunst verfolgt das Ziel, außergewöhnliche künstlerische und kulturelle Projekte zu fördern.

Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die Kultureinrichtung muss ihren Sitz in Baden-Württemberg haben.
Die Kultureinrichtung muss dem Ressort der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zuzuordnen sein. Dazu zählen beispielsweise öffentliche und private Theater, soziokulturelle Zentren, Kinos, Clubs, feste Ensembles, Orchester, Chöre, Amateurmusik und Amateurtheater, Festspiele, Kunst- und Musikhochschulen, Museen, Galerien, Kunstvereine, Literatur, Bibliotheken und Archive sowie der Film- und Medienbereich.
Die Kultureinrichtung muss gemeinnützige Ziele verfolgen.
Die Kultureinrichtung muss vor dem 1. Januar 2019 gegründet worden sein.
Die Kultureinrichtung muss rechtlich eigenständig sein oder in der Trägerschaft einer Kommune/des Landes liegen.

Förderhöhe
Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro, die Mindestfördersumme liegt bei 20.000 Euro. Der Eigenanteil in Höhe von mindestens 20 Prozent der Projektkosten kann in Form von Eintrittsgeldern, Eigen- oder Drittmitteln erbracht werden.

Zuwendungsfähige Kosten
Künstlerhonorare
Abgaben an die Künstlersozialkasse
Personalkosten, sofern sie nicht anderweitig finanziert sind
Honorarkosten für freie Mitarbeiter und Leistungen Dritter
Reise- und Transportkosten
Technik- und Mietkosten
Kosten für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Material- und Sachkosten
Gema

Verfahren
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über ein Online-Formular. Die Antragsfrist endet am Sonntag, 10. Januar 2021. Pro Antragsteller kann nur ein Antrag eingereicht werden. Projektanträge, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, werden von einer unabhängigen Jury begutachtet. Auf Basis der Juryempfehlung trifft die Hausspitze die Förderentscheidung.
Die Bewertungskriterien sind insbesondere:
Innovationsgehalt und Übertragbarkeit des Projektes
Künstlerische Qualität des Projektes
Qualität der Zielgruppenansprache
Kooperative und spartenübergreifende Elemente
Realisierbarkeit des Projektes bzw. Erreichbarkeit der Projektziele
Angemessenheit und Plausibilität der Kosten
Bei der Auswahl der Projektanträge achtet die Jury zudem auf die regionale Ausgewogenheit und eine verhältnismäßige Förderung unterschiedlicher Sparten.
Die Bekanntgabe der Förderentscheidung soll Ende Februar 2021 erfolgen. Gefördert werden Projekte mit einer Laufzeit von Anfang April 2021 bis Ende Dezember 2021.

Förderberatung über Webex
Um Fragen zur aktuellen Ausschreibung des Innovationsfonds Kunst 2021 adäquat beantworten zu können, wird für alle Antragsteller eine Förderberatung per Webex angeboten, an der Sie kostenfrei und ohne Anmeldung teilnehmen können.

Weitere Informationen zur Förderberatung und zum online-Antrag finden Sie hier.