Die Gemeinde St. Johann hat für die Modernisierung und Erweiterung des Spielplatzes in Upfingen durch das Spielelement „Natur erleben“ europäische Fördergelder von LEADER erhalten.
Foto: LEADER Mittlere Alb

Ab sofort stehen 286.200 Euro für die Förderung von LEADER-Projekten zur Verfügung. Reichen Sie Ihren Projektantrag bis zum 26. Oktober 2021 bei LEADER Mittlere Alb ein.

Die LEADER-Aktionsgruppe Mittlere Alb unterstützt wertvolle Projekte in der Region mit Fördergeldern aus dem europäischen Förderprogramm LEADER. In den vergangenen Jahren wurden bereits 61 Projekte mit einem Fördervolumen von über 4,7 Mio. Euro unterstützt.

Ab sofort können Sie Anträge für die finanzielle Unterstützung von Projektideen beim Regionalmanagement in Münsingen einreichen. Die Abgabefrist endet am 26. Oktober 2021. Voraussichtlich am 23. November 2021 wird der Beirat der LEADER-Aktionsgruppe entscheiden, inwieweit die eingereichten Anträge die Entwicklungsziele des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) unterstützen und eine Förderung erhalten. Alle Grundvoraussetzungen für eine Förderung von Projekten sind im REK zusammengefasst. Für alle Anträge, die bis zum 26. Oktober 2021 beim Regionalmanagement eingegangenen sind, stehen 286.200 Euro EU-Mittel für die Projektförderung zur Verfügung.

Wer darf einen Antrag stellen
Es können Projekte von Unternehmern, Privatpersonen, Vereinen sowie Personengesellschaften, Verbänden und Kommunen eingereicht werden.

Was wird gefördert
Das europäische Regionalentwicklungsprogramm LEADER unterstützt Akteure in ländlichen Räumen mit Fördergeldern dabei, ihre zukunftsorientierten Projektideen umzusetzen.

Fördermittel können für bauliche Maßnahmen und Investitionen in Maschinen, Technik und Einrichtung beantragt werden. Die Projektumsetzung kann unter anderem der Verbesserung der Grundversorgung vor Ort dienen, z. B. durch die Unterstützung von Lebensmittelgeschäften, Bäckereien und Metzgereien, Verkaufsautomaten, Gaststätten, Friseuren, Ärzten, Physiotherapeuten, Apotheken oder Pflegediensten.

Kleine und mittlere Unternehmen können bei der Existenzgründung oder bei Erweiterung des bestehenden Betriebs zur Schaffung neuer Arbeitsplätze unterstützt werden.

Auch gemeinschaftliche Einrichtungen wie Museen, Bürgerhäuser oder Jugendräume sowie neue Begegnungsräume und öffentliche Plätze können von einer Förderung profitieren. Dazu gehören ebenfalls kulturelle Institutionen und soziale Einrichtungen.

Die LEADER-Förderung dient ebenfalls der Erhaltung und Stärkung der Ortskerne, insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz zu Wohnzwecken, Modernisierungsmaßnahmen für zeitgemäße Wohnverhältnisse, ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken oder Verbesserung des Wohnumfelds.

Förderbedingungen
Projektanträge für die nächste Projektauswahl sind bis spätestens 26. Oktober 2021 in der Geschäftsstelle in Münsingen einzureichen. Das Fördergeld wird als Zuschuss ausgezahlt, der Fördersatz variiert zwischen 30 und 60 Prozent.

Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER für die Jahre 2021 und 2022 ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Beirat der LEADER-Aktionsgruppe Mittlere Alb (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits die für eine Bewilligung notwendigen Vorbereitungen weitgehend abgeschlossen sein sollen (zum Beispiel je 3 Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank, usw.).

Wir weisen darauf hin, dass die mit diesem Aufruf zu vergebenden EU-Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Jahre 2021 und 2022 der LEADER-Aktionsgruppe derzeit noch nicht zur Verfügung stehen. Deshalb beschließt die Aktionsgruppe in der o.g. Auswahlrunde, ohne über eigene Fördermittel zu verfügen. Antragsteller können im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.

Unsere LEADER-Aktionsgruppe Mittlere Alb wird jedoch nach der Auswahlentscheidung alle positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vorlegen und unmittelbar nach Zuteilung der EU-Fördermittel und positiver Prüfung der Förderfähigkeit zur Bewilligung vorschlagen.

Weitere Hinweise
Abgabefrist für Projektanträge: 11. August bis 26. Oktober 2021
Voraussichtlicher Auswahltermin (Beiratssitzung): 23. November 2021
Budget: 286.200 Euro EU-Mittel
Es können Projekte zu allen drei Handlungsfeldern des REK der Mittleren Alb eingereicht werden. Die Projektbewertung erfolgt anhand der im REK definierten Projektauswahlkriterien.
Die Adresse für die Einreichung von Projektanträgen lautet: LEADER Mittlere Alb e. V., Regionalmanagement, Hauptstr. 41, 72525 Münsingen.

Interessierte können sich an die Regionalmanager Elisabeth Markwardt und Hannes Bartholl in der Geschäftsstelle in Münsingen wenden. Elisabeth Markwardt, 07381/402 97-02, markwardt@leader-alb.de; Hannes Bartholl, 07381/402 97-01, bartholl@leader-alb.de.