Der Landkreis Reutlingen vergibt im Jahr 2021 erstmalig den Inklusionspreis für besondere Projekte.

Der Inklusionspreis ist mit insgesamt 6.000 Euro dotiert, das Preisgeld wird von der Kreissparkasse Reutlingen gestiftet.

Initiiert durch die Inklusionskonferenz im Landkreis Reutlingen, sollen damit besonders innovative und inklusive Projekte, die die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Alltag nachhaltig und konkret verbessern, ausgezeichnet werden.

Mit der Inklusionskonferenz konnten zahlreiche Impulse gesetzt werden für eine vielfältige und bunte Gesellschaft, in der alle gleichberechtigt und diskriminierungsfrei miteinander leben können.
Für gute Ideen und Praxisbeispiele, vorbildliche Maßnahmen und kreative Projekte, die beispielhaft zeigen, wie inklusiv der Landkreis und seine Einwohner sind, sind die Verantwortlichen der Inklusionskonferenz dankbar und wollen diese mit der Verleihung des Inklusionspreises würdigen.
Gleichzeitig sollen einmal mehr die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention in den Fokus gerückt werden.

  • Der Inklusionspreis ist mit insgesamt 6.000 Euro dotiert. Er kann auf maximal zwei Preisträger aufgeteilt werden.

  • Zudem wird ein Ehrenpreis für besonderes persönliches Engagement für Inklusion vergeben. Dieser Ehrenpreis geht, in Form einer individuellen Auszeichnung durch Herrn Minister Lucha, an eine einzelne Person, die sich in besonderer Weise für eine inklusive Gesellschaft einsetzt.
  • Über die Preisvergabe entscheidet eine unabhängige Jury. Dabei sind Kriterien wie Barrierefreiheit, Zugänglichkeit, Innovation, Partizipation und Übertragbarkeit relevant. Das Preisgeld darf ausschließlich für gemeinnützige und inklusionsfördernde Projekte, Maßnahmen oder Initiativen des Gewinners eingesetzt werden.
  • Die Entscheidung der Jury findet unter Ausschluss des Rechtsweges statt und ist nicht anfechtbar.
  • Die Preisverleihung durch Herrn Landrat Dr. Ulrich Fiedler und Schirmherr Manfred Lucha MdL, Minister für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes Baden-Württemberg, findet im Rahmen einer festlichen Veranstaltung im November 2021 statt.

Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich alle im Landkreis Reutlingen angesiedelten:
Freien und öffentlichen Organisationen
Einrichtungen
Vereine
Hilfsorganisationen
Bildungs- und Kultureinrichtungen
Sonstige Initiativen und Netzwerke
Unternehmen
Einzelpersonen

Bewerben können sich die Projektausführenden selbst, es können aber auch Personen oder Projekte vorgeschlagen werden.
Es können nur laufende, noch nicht abgeschlossene Maßnahmen und Projekte eingereicht bzw. vorgeschlagen werden.

Wie können Sie sich bewerben?
Sie können sich mit einem Formular bewerben.

Hier finden Sie den Bewerbungsbogen zum Inklusionspreis 2021.
Hier finden Sie den Bewerbungsbogen zum Ehrenpreis Inklusion 2021.

Bitte füllen Sie das Formular digital aus und reichen es ein. Sollte dies für Sie nicht möglich sein, können Sie den Bewerbungsborgen auch ausgefüllt ausdrucken und per Post einreichen. Bitte schicken Sie das Formular per E-Mail an inklusionskonferenz@kreis-reutlingen.de oder per Post an Geschäftsstelle Inklusionskonferenz, Kaiserstr. 107, 72764 Reutlingen.

Wie ist der Preis dotiert?
Der Preis ist mit insgesamt 6.000 Euro dotiert und kann auf bis zu zwei Preisträger aufgeteilt werden. Die Aufteilung des Preisgeldes obliegt der Jury.

Wer entscheidet über die Preisvergabe?
Über die Vergabe der Preise entscheidet eine unabhängige Jury. Zur Jury zählen:
Susanne Blum für die Geschäftsstelle Inklusionskonferenz
Nikolaus Mantel für den Beirat Selbsthilfe
Prof. Jo Jerg für die Inklusionskonferenz
Dr. Barbara Dürr für den Kreistag Reutlingen
Tobias Riedel, Kreisbehindertenbeauftragter des Landkreises Reutlingen

Wann ist die Preisvergabe?
Die Preisverleihung im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung findet am Mittwoch, den 17. November 2021 um 17 Uhr statt.

Wann können Sie sich bewerben?
Die Frist für die Einreichung der Bewerbungen ist vom 15. Juli 2021 – 30. September 2021.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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