Ab 2021 stehen wieder 200.000 Euro zur Förderung von Kleinprojekten in der LEADER-Region Mittlere Alb zur Verfügung. Projektanträge ab sofort einreichen.
Die LEADER-Aktionsgruppe Mittlere Alb macht sich für den Erhalt und die Weiterentwicklung unserer attraktiven ländlichen Region stark und unterstützt Akteure in ländlichen Räumen dabei, ihre Projektideen umzusetzen. Für 2021 stehen wieder Gelder aus dem Förderprogramm Regionalbudget für Kleinprojekte bis 20.000 Euro netto zur Verfügung. Dafür werden innovative Projektideen und eigene Ansätze für zukunftsfähige Lösungen von den Menschen vor Ort gebraucht.
Über LEADER werden verschiedenste Projektideen durch einen finanziellen Zuschuss unterstützt. Die Adresse für die Einreichung von Projektanträgen lautet: LEADER Mittlere Alb e. V., Regionalmanagement, Hauptstr. 41, 72525 Münsingen. Für weitere Informationen können Sie sich jederzeit ans Regionalmanagement wenden:
Projekte bis 26. Februar 2020 einreichen
Sie planen die Umsetzung eines Projektes in 2021 und wollen von einer finanziellen Unterstützung profitieren? Dann melden Sie sich jetzt beim LEADER-Regionalmanagement in Münsingen. Projektanträge können bis zum 26. Februar 2021 eingereicht werden. Voraussichtlich am 23. März 2021 wird der Beirat der LEADER-Aktionsgruppe Mittlere Alb entscheiden, welche der eingereichten Anträge Förderung erhalten.
Es können Projektanträge für Kleinprojekte eingereicht werden, die in eines der drei Handlungsfelder Lebenswerte Dörfer, Soziales und kulturelles Leben und Regionale Wirtschaft eingeordnet werden können und einem Förderschwerpunkt des Regionalbudgets entsprechen.
Die Förderung von Kleinprojekten unterliegt dem Jährlichkeitsprinzip, d. h. die Projekte werden in 2021 zur Förderung ausgewählt, umgesetzt und die dafür vorgesehenen Fördermittel ausgezahlt.
Wer wird gefördert?
Öffentliche und kirchliche Einrichtungen, Vereine und Verbände, Privatpersonen, Personengesellschaften wie auch Unternehmen und Freiberufler. Gefördert werden Projekte, die im LEADER-Aktionsgebiet Mittlere Alb umgesetzt werden und die die Kostenobergrenze von 20.000 Euro (netto) nicht überschreiten.
Förderschwerpunkte
Gefördert werden Anschaffungen, bauliche Anlagen, nicht-investive Maßnahmen und Eigenleistungen. Dazu gehören beispielsweise Anschaffungen und Einrichtungen für Vereine und Jugendinitiativen, Mobiliar und Technik für Gemeinschaftsräume, die Verbesserung öffentlicher Einrichtungen im Bereich Toiletten, Kulturpfade oder Bäder, Maschinen sowie Arbeitshilfen für Kleinbetriebe der Grundversorgung oder Entwicklungskonzepte für Gemeinden.