Land stellt ab 2021 voraussichtlich wieder Gelder zur Förderung von Projekten in der LEADER-Region Mittlere Alb zur Verfügung. Projektideen können ab sofort beim Regionalmanagement abgegeben werden.

Die LEADER-Aktionsgruppe Mittlere Alb macht sich für den Erhalt und die Weiterentwicklung unserer attraktiven ländlichen Region stark und unterstützt Akteure in ländlichen Räumen dabei, ihre Projektideen umzusetzen. Für 2021 stehen voraussichtlich wieder Fördergelder aus dem europäischen Förderprogramm LEADER für Projekte bis 600.000 Euro netto zur Verfügung. Die Förderung von LEADER-Projekten sowie von Kulturprojekten kann nur vorbehaltlich der Bereitstellung von EU-Mitteln sowie Landeskulturmitteln für 2021 stattfinden.

Für die Weiterentwicklung der Region werden innovative Projektideen und eigene Ansätze für zukunftsfähige Lösungen von den Menschen vor Ort gebraucht. Über LEADER werden verschiedenste Projektideen durch einen finanziellen Zuschuss unterstützt. Für weitere Informationen können Sie sich jederzeit ans Regionalmanagement wenden:

  • Elisabeth Markwardt, 07381/402 97-02, markwardt@leader-alb.de
  • Hannes Bartholl, 07381/402 97-01, bartholl@leader-alb.de

Projektideen bis 26. Februar 2020 abgeben

Sie planen die Umsetzung eines Projektes in 2021 und wollen von einer finanziellen Unterstützung profitieren? Dann melden Sie sich jetzt beim LEADER-Regionalmanagement in Münsingen. Projektideen können bis zum 26. Februar 2021 abgegeben werden. Voraussichtlich am 25. März 2021 wird der Beirat der LEADER-Aktionsgruppe Mittlere Alb entscheiden, welche Ideen eine Förderung erhalten könnten.
Es können Projektideen zur Stärkung der Region abgegeben werden, die in eines der drei Handlungsfelder Lebenswerte Dörfer, Soziales und kulturelles Leben und Regionale Wirtschaft eingeordnet werden können.

Wer wird gefördert?
Öffentliche und kirchliche Einrichtungen, Vereine und Verbände, Privatpersonen wie auch Unternehmen und Freiberufler. Gefördert werden Projekte, die im LEADER-Aktionsgebiet Mittlere Alb umgesetzt werden, einem der Förderschwerpunkte der LAG zugeordnet werden können und die die Kostenobergrenze von 600.000 Euro (netto) nicht überschreiten.

Förderschwerpunkte
Die attraktive und lebenswerte Gestaltung von Dörfern, z. B. durch Neugestaltung von Ortsmitten, Sicherung und Verbesserung der Nah- und Grundversorgung, Erhalt und Neuschaffung von Dienstleistungen des täglichen Bedarfs oder Sicherstellung medizinischer Versorgungsangebote.

Die Verbesserung und der Ausbau von Angeboten und Strukturen in sozialen wie auch kulturellen Bereichen, z. B. durch Schaffung neuer Begegnungsmöglichkeiten, Modernisierung von Räumlichkeiten für Vereine, innovative Weiterentwicklung von kulturellen/sozialen Angeboten und Einrichtungen sowie Entwicklung und Durchführung neuer Veranstaltungen.

Die Stärkung der regionalen Wirtschaft und Verbesserung von Beschäftigungsmöglichkeiten in der Region, z. B. durch Gründung eines neuen oder Erweiterung eines bestehenden Betriebs oder Initiativen zur Fachkräftesicherung.