Die LEADER-Region Mittlere Alb stellt 300.000 Euro EU-Mittel für die Förderung Ihrer Projekte zur Verfügung. Ab dem 26. März 2021 können Sie Projektanträge beim Regionalmanagement in Münsingen einreichen. Die Abgabefrist endet am 07. Mai 2021. Voraussichtlich am 16. Juni 2021 wird der Beirat der LEADER-Aktionsgruppe über die Projektförderung entscheiden.

Was und wer kann gefördert werden
Die LEADER-Aktionsgruppe Mittlere Alb macht sich für den Erhalt und die Weiterentwicklung unserer attraktiven ländlichen Region stark. Dafür werden innovative Ansätze für zukunftsfähige Lösungen von den Menschen vor Ort gebraucht. Es können Projekte gefördert werden, die zu einem der Handlungsfelder Lebenswerte Dörfer, Soziales und kulturelles Leben und Regionale Wirtschaft passen.

Die ländliche Region Mittlere Alb ist mit Herausforderungen rund um Themen wie Nahversorgung, Beschäftigung, Kultur sowie Mobilität konfrontiert. Über das LEADER-Förderprogramm werden verschiedenste Projekte finanziell unterstützt. Dazu gehören beispielsweise Angebote für Freizeit und Sport, Einrichtungen für Begegnungsmöglichkeiten, kulturelle Projekte aller Art, barrierefreie Infrastrukturen, Betriebsgründungen und -erweiterungen und vieles mehr.

Projektanträge können von Kommunen, Gewerbetreibenden und Unternehmen, Vereinen, Privatpersonen und Personengesellschaften, Vereinen und Verbänden eingereicht werden.

Projekte können nur dann gefördert werden, wenn sie im LEADER-Aktionsgebiet (Förderkulisse) umgesetzt werden und/oder diesem überwiegend dienen.

Förderbedingungen
Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER für die Jahre 2021 und 2022 ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits die für eine Bewilligung notwendigen Vorbereitungen weitgehend abgeschlossen sein sollen (zum Beispiel je 3 Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank, usw.).

Wir weisen darauf hin, dass die mit diesem Aufruf zu vergebenden EU-Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Jahre 2021 und 2022 der LEADER-Aktionsgruppe derzeit noch nicht zur Verfügung stehen. Deshalb beschließt die Aktionsgruppe in der o. g. Auswahlrunde, ohne über eigene Fördermittel zu verfügen. Antragsteller können im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.
Unsere LEADER-Aktionsgruppe wird jedoch nach der Auswahlentscheidung alle positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vorlegen und unmittelbar nach Zuteilung der EU-Fördermittel und positiver Prüfung der Förderfähigkeit zur Bewilligung vorschlagen.

Interessierte können sich an die Regionalmanager Elisabeth Markwardt und Hannes Bartholl wenden. Beide beraten Sie zu inhaltlichen und programmbezogenen Fragen.
Elisabeth Markwardt, 07381/402 97-02, markwardt@leader-alb.de
Hannes Bartholl, 07381/402 97-01, bartholl@leader-alb.de

Weitere Hinweise
Abgabefrist für Projektanträge: 07. Mai 2021
Voraussichtlicher Auswahltermin (Beiratssitzung): 16. Juni 2021
Budget: 300.000 Euro EU-Mittel sowie weitere Landesmittel aus dem Entwicklungsprogramm ländlicher Raum sowie dem IMF-Programm (Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum)

Es können Projekte zu allen drei Handlungsfeldern des REK der Mittleren Alb eingereicht werden. Die Projektbewertung erfolgt anhand der im REK definierten Projektauswahlkriterien.
Die Adresse für die Einreichung von Projektanträgen lautet: LEADER Mittlere Alb e. V., Regionalmanagement, Hauptstr. 41, 72525 Münsingen.