Freuen sich auf die Projektanträge und beraten gerne: Die beiden Regionalmanager Hannes Bartholl und Elisabeth Markwardt von LEADER Mittlere Alb
Foto: LEADER Mittlere Alb

Reichen Sie jetzt bei LEADER Mittlere Alb einen Antrag für ein Kleinprojekt ein, die Antragsfrist läuft noch bis zum 13. März 2023

Die LEADER-Aktionsgruppe Mittlere Alb macht sich für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Region stark und unterstützt regionale Akteure dabei, ihre Projektideen umzusetzen. Dafür werden verschiedenste Projekte durch einen finanziellen Zuschuss unterstützt. Über das Förderprogramm Regionalbudget werden Kleinprojekte mit maximal 20.000 Euro Gesamtkosten (netto) zu 80 % gefördert.

Projektideen noch bis zum 13.03.2023 einreichen
Sie haben eine Idee für ein Kleinprojekt und wollen diese im Jahr 2023 umsetzen? Dann reichen Sie noch bis zum 13. März 2023 einen Projektantrag beim Regionalmanagement von LEADER Mittlere Alb in Münsingen ein. Voraussichtlich am 30. März 2023 wird der Beirat von LEADER über eine Förderung der eingereichten Anträge entscheiden. Für alle eingereichten Projektanträge steht ein Budget von 200.000 Euro zur Verfügung.

Was kann gefördert werden?
Insbesondere unterstützen wir: Multifunktionale Begegnungsräume, barrierefreie Orte, neubelebte Ortsmitten, Vorhaben zur Unterstützung von Ressourcenschonung und Klimaschutz, technische und digitale Innovationen, Wissenstransfer, Einkaufs- und Vermarktungsmöglichkeiten, Angebote für die Gesundheitsversorgung, Freizeit- und Bildungsangebote vor allem für Kinder und Jugendliche, Stärkung der Heimat-Identifikation, Professionalisierung von Kultureinrichtungen, Stärkung regionaler Netzwerke und interkommunaler Kooperationen sowie die regionale Wertschöpfung im Bereich Grundversorgung.

Gefördert werden verschiedenste Anschaffungen, bauliche Anlagen und nicht-investive Maßnahmen wie Veranstaltungen. Dazu gehören beispielsweise Einrichtungsgegenstände, Ausrüstungen, Maschinen, Automaten, Roboter, Arbeitshilfen, Technik, digitale oder IT- und softwaregestützte Anwendungen, Material für bauliche Maßnahmen, Entwicklungskonzepte, Honorar- und Mietkosten für Veranstaltungen, Lehr- und Erlebnispfade.

Bitte beachten Sie: Die Förderung unterliegt dem Jährlichkeitsprinzip. Wird das Projekt am 30. März 2023 zur Förderung ausgewählt, muss dieses noch im gleichen Jahr umgesetzt und die vorgesehenen Fördermittel ausgezahlt werden.

Wer kann gefördert werden?
Öffentliche und kirchliche Einrichtungen, Stiftungen, Vereine, Verbände, Privatpersonen, Personengesellschaften und Kleinstunternehmen der Grundversorgung.

Die beiden Regionalmanager Elisabeth Markwardt (07381/402 97-02, markwardt@leader-alb.de) und Hannes Bartholl (07381/402 97-01, bartholl@leader-alb.de) beraten Sie gerne zur Entwicklung Ihrer Projektidee und zur Antragstellung.

Weitere Informationen zum Regionalbudget finden Sie hier.