Landesweit stehen 2,5 Mio. Euro für LEADER-Projekte bereit – Reichen Sie Ihren Antrag noch bis 20.04.2023 ein

Kurzfristig können wir noch LEADER-Projekte nach den Regeln der LEADER-Förderperiode 2014-2022 unterstützen – im sogenannten Windhundverfahren.
Allerdings können wir nur Projekte annehmen, die folgendes erfüllen:

  • Das Projekt ist ELR-konform, entspricht also den Förderschwerpunkten von ELR

  • Das Projekt wird in unserer „alten“ LEADER-Region umgesetzt (dazu zählen nicht: Stadt Bad Urach, Lichtenstein-Unterhausen, Beuren, Lenningen, Heroldstatt, Burladingen)
  • Das Projekt ist bis zum Abgabedatum (spät. 20.04.2023) umsetzungsreif
  • Das Projekt kann bis spät. Ende 2024 erfolgreich umgesetzt werden (Abrechnung bis spät. März 2025)

Trifft das alles auf Ihr Projekt zu, dann wenden Sie sich mit Ihrer Projektanfrage bis spätestens 20. April 2023 an uns. Das LEADER-Regionalmanagement berät Sie gerne.

Details zum Projektaufruf

Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER 2014-2022 ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe Mittlere Alb (LAG) am 16.05.2023 konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits alle für eine sofortige Bewilligung notwendigen Vorbereitungen abgeschlossen sein sollen (zum Beispiel je 3 Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan, Finanzierungszusagen der Hausbank usw.).

Wir weisen darauf hin, dass die Mittel der LAG, die bisher im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und weiterer Landesprogramme zur Verfügung standen, zwischenzeitlich vollständig gebunden bzw. in einen landesweiten LEADER-Plafond zurückgeflossen sind. Deshalb beschließt die LAG in der o.g. Auswahlrunde am 16.05.2023, ohne über eigene Fördermittel zu verfügen. Antragsteller können im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.

Unsere LAG wird jedoch alle positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vorlegen und die Zuteilung der entsprechenden Fördermittel beantragen. Unsere Fördervorschläge stehen allerdings in Konkurrenz mit den Bedarfsanmeldungen anderer LEADER-Aktionsgruppen im Land. Es muss deshalb damit gerechnet werden, dass von allen LEADER-Aktionsgruppen im Land mehr Fördermittel beantragt werden, als im LEADER-Plafond noch Mittel verfügbar sind (Überzeichnung). Auf Landesebene werden in diesem Fall in einem transparenten und objektiven Verfahren die Mittel den einzelnen Projektträgern nach festgelegten Kriterien zugewiesen. Ob unsere LAG mit ihren ausgewählten Projekten hierbei dann berücksichtigt werden kann, ist gegenwärtig noch nicht absehbar.

Weitere Hinweise
Abgabefrist für Projektanträge: 15. März bis 20. April 2023
Voraussichtlicher Auswahltermin (Beiratssitzung): 16. Mai 2023

Budget: LEADER Mittlere Alb steht kein unmittelbares Budget zur Verfügung. Wir melden ausgewählte Projekte beim Land – ob eine Zuweisung von Fördermitteln erfolgt, kann weder vorhergesagt noch zugesichert werden.

Es können Projekte zu allen drei Handlungsfeldern unseres Regionalen Entwicklungskonzepts 2014-2022 eingereicht werden.

Die Projektbewertung erfolgt anhand der in diesem Entwicklungskonzept definierten Projektauswahlkriterien.

Die Adresse für die Einreichung von Projektanträgen lautet: LEADER Mittlere Alb e. V., Regionalmanagement, Hauptstr. 41, 72525 Münsingen.

Interessierte können sich an die Regionalmanager Elisabeth Markwardt und Hannes Bartholl in der Geschäftsstelle in Münsingen wenden.
> Elisabeth Markwardt, 07381/402 97-02, markwardt@leader-alb.de
> Hannes Bartholl, 07381/402 97-01, bartholl@leader-alb.de