Das Kulturleben ist aufgrund der Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung des Coronavirus weitgehend zum Erliegen gekommen – mit weitreichenden Konsequenzen für Künstler, Kulturschaffende und Vereine, für kleine und große Kulturinstitutionen, die Kreativwirtschaft, für Veranstaltungen und Festivals.
Der Landtag von Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm Corona beschlossen, das sich an Soloselbständige sowie Klein- und Kleinstunternehmen auch der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie an Angehörige der Freien (auch künstlerisch-publizistischen) Berufe in Baden-Württemberg richtet. Um deren wirtschaftliche Existenz zu sichern und Liquiditätsengpässe zu kompensieren, kann ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für drei Monate gewährt werden.
Hier finden Sie Informationen zum Soforthilfeprogramm. Eine Antragstellung ist ab sofort möglich.