Das Förderprogramm »Quartiersimpulse« geht in eine neue Runde
QUARTIER 2020: Entwickeln Sie Visionen für altersgerechte und generationenübergreifende Quartiere in Ihrer Stadt, Gemeinde oder in Ihrem Landkreis. stellen Sie die Weichen, dass die Vision Wirklichkeit werden kann.
GEMEINSAM: Arbeiten Sie Hand in Hand: Verwaltung, Politik und Bürgerschaft. Entwickeln Sie zusammen spannende Ideen. Zivilgesellschaftliche Gruppen sind dabei Partner der Kommune vor Ort. Gemeinsam entstehen Konzepte für generationenübergreifende und altersgerechte Quartiere.
GESTALTEN: Arbeiten Sie an den Themen, die bei Ihnen vor Ort wichtig sind. Zum Beispiel: Alter und Pflege, Wohnraum, Mobilität, soziales Miteinander, Integration, Umwelt. Nutzen Sie Berater, die Sie bei der Gestaltung und Umsetzung Ihrer Ideen
begleiten. Geben Sie Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihrem Landkreis einen Impuls. Das Förderprogramm »Quartiersimpulse« der Allianz für Beteiligung unterstützt Sie dabei.
BEWERBUNG UND ANTRAGSTELLUNG
Das Förderprogramm »Quartiersimpulse« richtet sich an Städte, Gemeinden und Landkreise, die in Baden-Württemberg mit Maßnahmen der Bürgerbeteiligung Projekte zur alters- und generationengerechten Entwicklung von Quartieren, Stadtteilen und Ortschaften durchführen möchten. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden sowie kommunale Verbünde. Landkreise sind in Kooperation mit mindestens einer kreisangehörigen Kommune antragsberechtigt.
Anträge können bis spätestens 29. Januar 2021 fortlaufend gestellt werden. Die Antragsunterlagen finden Sie hier.
Vor Antragstellung muss jeder Antragsteller verpflichtend an einem Antragsgespräch teilnehmen. Dieses wird von der Allianz für Beteiligung regelmäßig angeboten. Zum Antragsgespräch muss eine Darstellung des Projektvorhabens inklusive Finanzplan mitgebracht werden.
FÖRDERVORAUSSETZUNGEN
• »Pflege & Unterstützung im Alter« oder »Maßnahmen zur generations- & altersgerechten Gestaltung des Lebensumfelds« müssen Teil des Projektes sein
• Elemente der Bürgerbeteiligung müssen ergriffen werden, damit die im Quartier lebenden Menschen die Entwicklung aktiv gestalten können
• Die Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Partnern muss nachgewiesen werden
• Das Projekt muss politisch unterstützt werden, der Beschluss des Gemeinderats/des zuständigen Ausschussgremiums ist erforderlich
• Zur Projektdurchführung ist eine externe Beratung in Anspruch zu nehmen. Dafür ist ein max. Tagessatz von 800 € festgelegt (zzgl. MwSt.)
• Pro Berater sind maximal 5 Beratungsmandate förderfähig
ART UND UMFANG DER FÖRDERUNG
Quartiersprojekte können einen einmaligen Zuschuss in folgendem Umfang erhalten:
• Pro Quartier für Städte und Gemeinden: 20.000 bis 85.000 Euro
• Pro Antrag für kommunale Verbünde: 40.000 bis 115.000 Euro
• Pro Antrag für Landkreise in Kooperation mit mindestens einer kreisangehörigen Stadt/Gemeinde: 40.000 bis 115.000 Euro
WEITERE INFORMATIONEN
• Gefördert werden Konzeptentwicklung und Umsetzung von Maßnahmen
• Förderfähig sind Sach-, Beratungs- und Personalkosten
• Eine Eigenbeteiligung in Höhe von 20 % der Projektkosten ist erforderlich
• Das Projekt kann erst nach Erhalt der Fördervereinbarung starten