Die beiden Regionalmanager von LEADER Mittlere Alb, Elisabeth Markwardt und Hannes Bartholl, freuen sich über Ihre Ideen für Kleinprojekte
Foto: LEADER Mittlere Alb
Reichen Sie Ihre Idee für ein Kleinprojekt noch bis zum 29. Mai 2020 beim LEADER-Regionalmanagement ein
Über das Förderprogramm Regionalbudget können seit Januar 2020 Kleinprojekte mit einem Fördersatz von 80 % gefördert werden. In diesem Jahr hat der Beirat der LEADER-Aktionsgruppe Mittlere Alb bereits zwei Auswahlrunden durchgeführt und dabei viele tolle Kleinprojekte zur Förderung ausgewählt, die einen Beitrag zur Weiterentwicklung unserer Region leisten. Mit dem Ergebnis der zweiten Auswahlrunde steht fest, dass noch weitere Fördermittel für Kleinprojekte vergeben werden können. Somit können Sie gerne noch für Ihre Projektidee einen Antrag einbringen.
Projektanträge können noch bis zum 29. Mai 2020 beim Regionalmanagement in Münsingen eingereicht werden. Voraussichtlich am 01. Juli 2020 wird der Beirat der LEADER-Aktionsgruppe über eine Förderung der eingereichten Anträge entscheiden. Für alle eingereichten Projektanträge steht aller Voraussicht nach ein Budget von rund 7.600,00 Euro zur Verfügung. Demnach könnten nur Projekte eine Förderung erhalten, deren beantragte Nettogesamtkosten rund 9.500,00 Euro bzw. deren beantragter Zuschuss rund 7.600,00 Euro nicht übersteigen.
Ab Anfang 2021 wird der LEADER-Aktionsgruppe wieder ein Regionalbudget von 200.000 Euro für die Förderung von Kleinprojekten zur Verfügung stehen. Dann haben alle regionalen Akteure erneut die Chance, ihr Projekt beim Regionalmanagement einzureichen.
Gefördert werden Anschaffungen, bauliche Anlagen, nicht-investive Maßnahmen und Eigenleistungen. Dazu gehören beispielsweise Anschaffungen und Einrichtungen für Vereine, Mobiliar und Technik für Gemeinschaftsräume, die Verbesserung öffentlicher Einrichtungen im Bereich Toiletten, Kulturpfade oder Bäder, Maschinen sowie Arbeitshilfen für Kleinbetriebe der Grundversorgung, die Einrichtung von kleinen Versorgungszentren oder Entwicklungskonzepte für Gemeinden und vieles mehr.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen/privaten Rechts sowie natürliche Personen und Personengesellschaften. Alle Kleinprojekte müssen einem der drei Handlungsfelder Lebenswerte Dörfer, Soziales und kulturelles Leben oder Regionale Wirtschaft zugeordnet werden können. Außerdem müssen die Kleinprojekte einem der fünf Förderschwerpunkte Dorfentwicklung, ländliche Infrastrukturmaßnahmen, kommunale Entwicklungspläne, Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen oder Kleinstunternehmen der Grundversorgung entsprechen.
Bitte beachten Sie: Die Förderung von Kleinprojekten unterliegt dem Jährlichkeitsprinzip. Wird Ihr Projekt im Jahr 2020 zur Förderung ausgewählt, muss dieses noch im gleichen Jahr umgesetzt sowie die dafür vorgesehenen Fördermittel ausgezahlt werden.
Die beiden Regionalmanager Hannes Bartholl (07381/402 97-01, bartholl@leader-alb.de) und Elisabeth Markwardt (07381/402 97-02, markwardt@leader-alb.de) beraten Sie gerne zur Entwicklung Ihrer Projektidee und zur Antragstellung.