Den Betreibern der Schloßschenke in Lichtenstein wurden bereits Fördermittel für ein Projekt zur Modernisierung, Weiterentwicklung und Umgestaltung ihres Gastronomiebetriebs zugesprochen, Foto: Thomas Etter

Die LEADER-Region Mittlere Alb stellt ab sofort weitere 500.000 Euro EU-Mittel für die Förderung Ihrer Projekte zur Verfügung. Anträge bis 29. Mai 2020 einreichen.

Um das Regionalentwicklungsprogramm LEADER weiter zu stärken, stellt das Land zusätzliche Fördermittel zur Verfügung. Davon profitiert die LEADER-Region Mittlere Alb und hat weitere 500.000 Euro EU-Mittel für die Förderung von LEADER-Projekten zu vergeben. Ab sofort können Sie Anträge für die finanzielle Unterstützung von Projektideen beim Regionalmanagement in Münsingen einreichen. Die Abgabefrist endet am 29. Mai 2020. Voraussichtlich am 01. Juli 2020 wird der Beirat der LEADER-Aktionsgruppe entscheiden, inwieweit die eingereichten Anträge die Entwicklungsziele des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) unterstützen und eine Förderung erhalten. Alle Grundvoraussetzungen für eine Förderung von Projekten sind im REK zusammengefasst. Für alle Anträge, die bis zum 29. Mai 2020 beim Regionalmanagement eingegangenen sind, stehen 500.000 Euro EU-Mittel für die Projektförderung zur Verfügung.

Was und wer kann gefördert werden
Das europäische Regionalentwicklungsprogramm LEADER unterstützt Akteure in ländlichen Räumen mit Fördergeldern dabei, ihre zukunftsorientierten Projektideen umzusetzen. Es können Projekte zur Stärkung der Region gefördert werden, die zu einem der Handlungsfelder Lebenswerte Dörfer, Soziales und kulturelles Leben und Regionale Wirtschaft passen.

Fördermittel können für bauliche Maßnahmen (z. B. Modernisierung durch Umbau oder Ausbau sowie Neubau) und Investitionen wie Maschinen, Technik, massive Einrichtungsgegenstände beantragt werden.

Projektanträge können von Kommunen, Gewerbetreibenden und Unternehmen, Vereinen, Privatpersonen und Personengesellschaften, Vereinen und Verbänden eingereicht werden.

Projekte können nur dann gefördert werden, wenn sie im LEADER-Aktionsgebiet (Förderkulisse) umgesetzt werden und/oder diesem überwiegend dienen.

Schwerpunkte der Förderung
Grundversorgung
Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen. Dazu gehören z. B. Lebensmittelgeschäfte, Bäckereien und Metzgereien, Verkaufsautomaten, Gaststätten, Friseure, Ärzte, Anbieter der Gesundheitsversorgung wie Physiotherapeuten, Apotheken oder Pflegedienste. Förderfähig sind einmalig vor Ort vorhandene Einrichtungen.

Arbeiten
Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen zum Erhalt der Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen.

Gemeinschaftseinrichtungen
Schaffung und Umgestaltung von gemeinschaftlichen Einrichtungen wie Museen, Bürgerhäuser oder Jugendräume sowie Gestaltung öffentlicher Plätze.

Wohnen
Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Modernisierungsmaßnahmen für zeitgemäße Wohnverhältnisse, ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken oder Verbesserung des Wohnumfelds.

Förderbedingungen
Die Vergabe der LEADER-Fördermittel ist an die Vorgaben des „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum“ (ELR) gebunden. Hier finden Sie die Verwaltungsvorschrift des ELR.

Der LEADER-Beirat kann nur Projekte zur Förderung auswählen, die sofort umsetzungsreif sind. Das heißt, die Antragsteller müssen innerhalb von 3 Monaten nach Projektauswahl einen vollständigen Förderantrag bei der Bewilligungsstelle vorlegen, sonst entfällt der Anspruch auf Förderung. Zu einem vollständigen Förderantrag gehören z. B. drei Vergleichsangebote pro Kostenposition/Gewerk, Rentabilitätsplanung, Finanzierungsbestätigung, Planunterlagen und ggf. Genehmigungen im Bereich Bau, Naturschutz oder Denkmalschutz.

Interessierte können sich an die Regionalmanager Elisabeth Markwardt und Hannes Bartholl wenden. Beide beraten Sie zu inhaltlichen und programmbezogenen Fragen.
Elisabeth Markwardt, 07381/402 97-02, markwardt@leader-alb.de; Hannes Bartholl, 07381/402 97-01, bartholl@leader-alb.de.

Weitere Hinweise
Abgabefrist für Projektanträge: 29. Mai 2020
Voraussichtlicher Auswahltermin (Beiratssitzung): 01. Juli 2020
Budget: 500.000 Euro EU-Mittel

Es können Projekte zu allen drei Handlungsfeldern des REK der Mittleren Alb eingereicht werden. Die Projektbewertung erfolgt anhand der im REK definierten Projektauswahlkriterien.
Die Adresse für die Einreichung von Projektanträgen lautet: LEADER Mittlere Alb e. V., Regionalmanagement, Hauptstr. 41, 72525 Münsingen.