Ein Beispiel für die Freizeitgestaltung der Jugend – Hier trainieren die Turnerinnen vom SV Hülben (als Training und Wettkämpfe vor Corona noch möglich waren), Foto: Holder
In der LEADER-Region Mittlere Alb werden die Bereiche Jugend und Kultur mit Fördermitteln unterstützt. Projektideen noch bis 26. Februar 2021 einreichen.
Kleinprojekte bis max. 20.000 Euro im Bereich Jugend und Freizeit
Das Förderprogramm „Regionalbudget“ in der LEADER-Region Mittlere Alb bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, kreative Ideen zu entwickeln und diese mit finanzieller Unterstützung umzusetzen. Es werden Kleinprojekte bis max. 20.000 Euro Projektgesamtkosten (netto) mit einem Fördersatz von 80 % bezuschusst. Gefördert werden Anschaffungen, Baumaßnahmen und Veranstaltungen.
In eurer Freizeit engagiert ihr euch in einem Verein, einer Jugendgruppe oder einer Jugendwerkstatt und braucht dafür finanzielle Unterstützung? Dann könnt ihr bei uns eure Projektideen einreichen und über das Regionalbudget Fördermittel beantragen. Wir unterstützen z. B. die Anschaffung von Sportgeräten, Musikinstrumenten und Ausrüstungen für Freizeitaktivitäten wie Klettern und Tanzen, Kostüme, Requisiten und Technik für Theater- und Musikaufführungen, Einrichtungsgegenstände und Mobiliar für Vereinsräume, Jugendplätze sowie Werkstätten und vieles mehr. Eure Ideen – wir fördern.
Anforderungen Regionalbudget
Antragsberechtigt sind öffentliche und kirchliche Einrichtungen, Vereine und Verbände, Privatpersonen, und Personengesellschaften.
Die Förderung unterliegt dem Jährlichkeitsprinzip. Wird das Projekt am 25. März 2021 zur Förderung ausgewählt, muss dieses noch im gleichen Jahr umgesetzt und die vorgesehenen Fördermittel ausgezahlt werden.
LEADER-Förderung für Projekte im Kunst- und Kulturbereich
Zur Unterstützung der Kulturschaffenden in der LEADER-Region Mittlere Alb stehen für das Jahr 2021 Fördermittel in Höhe von 10.000 Euro bereit. Damit können nicht-investive Projekte im Kunst- und Kulturbereich mit einem Fördersatz von 60 % bezuschusst werden.
Gefördert werden zeitlich befristete künstlerische oder kulturelle Aktivitäten, beispielsweise Festivals, Lesungen, Tanz- oder Musicalproduktionen, Beteiligungsprojekte, Kulturtage und Kunstausstellungen, Veranstaltungsprogramme, Kooperationen mit Bildungsinstitutionen und sozialen Einrichtungen wie Lesungen in Seniorenheimen oder Aktivitäten in Jugendhäusern, Tanzprojekte für Menschen mit Behinderung oder Malkurse in psychiatrischen Einrichtungen sowie die Professionalisierung von Kultureinrichtungen.
Anforderungen LEADER
Antragsberechtigt sind freie Träger, Vereine und gemeinnützige Institutionen im Kulturbereich sowie Kulturbetriebe- und -initiativen in privater Trägerschaft (z. B. Theater, Kino, Kulturzentrum, Kulturinitiative, Kleinkunstbühne, Galerie, Museum).
Nicht gefördert werden z. B. Veranstaltungen, die in gleicher Weise schon einmal stattgefunden haben und bereits begonnene Projekte.
Weitere Hinweise
Es können Projekte zu allen drei Handlungsfeldern des REK der Mittleren Alb eingereicht werden. Die Projektbewertung erfolgt anhand der im REK definierten Projektauswahlkriterien.
Die Adresse für die Einreichung von Projektanträgen lautet: LEADER Mittlere Alb e. V., Regionalmanagement, Hauptstr. 41, 72525 Münsingen.
Projektanträge können noch bis zum 26. Februar 2021 beim Regionalmanagement in Münsingen eingereicht werden. Die Projektauswahl findet am 23. März 2021 statt.
Die beiden Regionalmanager Hannes Bartholl (07381/402 97-01, bartholl@leader-alb.de) und Elisabeth Markwardt (07381/402 97-02, markwardt@leader-alb.de) unterstützen gerne bei der Entwicklung Ihrer Projektidee und bei der Antragstellung.